Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG)

Worum geht es?

Das revidierte Bürgerrechtsgesetz sieht vor, dass eingebürgert werden kann, wer über eine Niederlassungsbewilligung verfügt, seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz lebt und in der Schweiz integriert ist. Als integriert gilt, wer Sprachkenntnisse in einer Landessprache ausweist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Werte der Bundesverfassung beachtet, am Wirtschaftsleben teilnimmt und sich um die Integration seiner Familie kümmert. Zudem müssen einbürgerungswillige Personen mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sein und dürfen die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 17. Dezember 2009 schickte das EJPD den Vorentwurf des Bürgerrechtsgesetzes in die Vernehmlassung (Medienmitteilung).
  • Am 4. März 2011 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts vom 29. September 1952 (Medienmitteilung).
  • Parlamentarische Beratungen (11.022)
  • Am 17. Juni 2016 hat der Bundesrat die Inkraftsetzung des Bürgerrechtsgesetzes auf den 1. Januar 2018 beschlossen (Medienmitteilung).

Dokumentation

Vernehmlassung

Ergebnisse

   

Letzte Änderung 01.01.2018

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