Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Ausländerausweis mit Datenchip für Drittstaatsangehörige, die Familienmitglieder eines EU/EFTA-Bürgers sind

Seit dem 1. Dezember 2013 erhalten Drittstaatsangehörige, die Familienmitglieder von EU/EFTA-Bürgern sind, die in der Schweiz leben und Gebrauch von ihrem Recht auf Freizügigkeit machen, einen modernen und sicheren Ausweis. Der Bundesrat hat am 13. November 2013 die dafür notwendige Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet.

Seit dem 24. Januar 2011 stellt die Schweiz für die Mehrheit der Drittstaatsangehörigen mit Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Schweiz einen Ausländerausweis aus, der mit einem Datenchip versehen ist. Es wurde beschlossen, diesen Aufenthaltstitel auch für Drittstaatsangehörige auszustellen, die Familienmitglieder eines EU/EFTA-Bürgers sind. Die neuen Bestimmungen der VZAE sehen vor, dass der Ausländerausweis mit der Anmerkung "Familienmitglied eines Bürgers der EU/EFTA" versehen wird. Diese Personen erhalten zurzeit einen Ausländerausweis in Papierform. Diese Massnahme stellt die erste Phase der Modernisierung der Ausländerausweise dar, die zurzeit vom BFM geprüft wird und bis 2016 abgeschlossen sein sollte.

Ausserdem erhalten Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, der jedoch kein Vertragsstaat des Freizügigkeitsabkommens (FZA) ist, beispielsweise Kroatien, ebenfalls einen biometrischen Ausweis, allerdings mit einer Anmerkung zu ihrem besonderen Status: "EU-Mitgliedstaat (FZA nicht anwendbar)". Staatsangehörige der EU/EFTA, die in den Genuss des FZA kommen, erhalten ihrerseits wie bereits heute einen Ausländerausweis in Papierform.
Der Entwurf wurde vom 8. April bis zum 1. Juli 2013 zur Anhörung unterbreitet. Er wurde von den Kantonen und den konsultierten Organisationen klar begrüsst. Die Mehrheit unterstreicht, dass mit der vorgeschlagenen Revision eine Gleichbehandlung zwischen Familienmitgliedern von Schweizer Staatsangehörigen und Familienmitgliedern von EU/EFTA-Staatsangehörigen erreicht wird. Für den Entwurf spricht ihrer Ansicht nach auch, dass der biometrische Ausländerausweis eine hohe Sicherheit bietet und für die Inhaberinnen und Inhaber praktisch ist. Ausserdem wird hervorgehoben, dass die bestehenden Rahmenbedingungen eine Erweiterung des Empfängerkreises ermöglichen, ohne dass sich dabei grössere strukturelle oder finanzielle Auswirkungen auf die Kantone ergeben.
 

Anhörungsverfahren

8. April bis 1. Juli 2013

Letzte Änderung 01.12.2013

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