Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG): Finanzielle Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze
Am 1. Juni 2024 in Kraft getreten
Worum geht es?
Die Motion 17.3857 Abate «Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze finanziell unterstützen» beauftragt den Bundesrat, durch eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen die Voraussetzungen zu schaffen, damit diejenigen Kantone, die für formlos weggewiesene Ausländerinnen und Ausländer temporäre Unterkünfte betreiben, finanziell unterstützt werden können.
Die Motion wird damit begründet, dass im Kanton Tessin Mitte 2016 viele illegale Grenzübertritte registriert worden sind. Mit dem Betrieb einer temporären Unterkunft in Rancate konnte eine schnelle Übergabe an die italienischen Behörden sichergestellt werden. Die Unterkunft wurde in der Zwischenzeit wieder geschlossen, weil derzeit kein Bedarf dafür besteht.
Durch die Umsetzung der Motion wird der Bund die von den Kantonen betriebenen Ausreisezentren ausserhalb des Asylbereichs finanziell unterstützen können, wenn zukünftig erneut ein Bedarf dafür besteht. Zusätzlich wird eine gesetzliche Grundlage für die kurzfristige Festhaltung von Ausländerinnen und Ausländern in solchen kantonalen Ausreisezentren geschaffen.
Die Umsetzung der Motion 17.3857 Abate war ursprünglich ein Teil der Vorlage «Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Umsetzung ‹Aktionsplan Integrierte Grenzverwaltung› sowie finanzielle Unterstützung von Kantonen mit Ausreisezentren an der Grenze». Aufgrund der Coronakrise und der Schwierigkeiten der Luftfahrtbranche wurde die Vorlage im Frühjahr 2021 zurückgestellt. Die Umsetzung der Motion ist davon nicht betroffen, sie wird daher als eigenständige Vorlage weitergeführt.
Was ist bisher geschehen?
- Der Bundesrat eröffnete am 13. Dezember 2019 die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte ursprünglich bis am 27. März 2020 und wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie bis am 19. April 2020 verlängert (Medienmitteilung).
- Am 18. Mai 2022 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Medienmitteilung).
- Am 16. Dezember 2022 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes.
Verknüpfte Projekte
Dokumentation
Vernehmlassung
Ergebnisse
Botschaft
Botschaft und Entwurf
-
Botschaft
(BBl 2022 1312)
-
Entwurf
(BBl 2022 1313)
- Medienmitteilung vom 18. Mai 2022
Inkraftsetzung
Inkraftsetzung
Neue Bestimmungen
-
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG)
(AS 2024 186, am 1. Juni 2024 in Kraft getreten)
Letzte Änderung 01.06.2024