Worum geht es?
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (SMA) zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland (Medienmitteilung WBF) waren Anpassungen an der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs nötig. Der Ingress, Gegenstand und Geltungsbereich dieser Verordnung wurden so angepasst, dass die Regelung der Meldepflicht auch auf selbstständige Dienstleistungserbringende, die vom Abkommen erfasst werden, anwendbar ist.
Was ist bisher geschehen?
- Am 18. Dezember 2020 genehmigte der Bundesrat die Inkraftsetzung der Änderung der Verordnung über den freien Personenverkehr auf den 1. Januar 2021 (Medienmitteilung).
Verabschiedung
Neue Bestimmung
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Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP). Änderung vom 18. Dezember 2020
(AS 2020 6413, am 1. Januar 2021 in Kraft getreten)
Letzte Änderung 01.01.2021