Viele Menschen, die in die Schweiz eingewandert sind, wünschen nach einigen Jahren oder insbesondere zum Zeitpunkt ihres Ruhestandes in ihr ursprüngliches Heimatland zurückzukehren.
Die Rückkehr in sein Heimatland ist jedoch nicht immer freiwillig. Asylsuchende, deren Gesuch abgewiesen wurde, müssen nach dem Abschluss des Asylverfahrens die Schweiz wieder verlassen. Auch andere Ausländerinnen und Ausländer, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, können mit einem Wegweisungsentscheid belegt werden.
Favoriten
- Jahresbericht 2008 Ausreiseorganisation swissREPAT (PDF, 139 kB, 21.06.2010)
- EU-Migranten kehren in ihr Heimatland zurück
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den Dokumentarfilmen «Vol spécial» und «Le Monde est comme ça» von Fernand Melgar (PDF, 50 kB, 15.07.2013)
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Broschüre Sozialversicherungen
Praktische Anleitung für die Vorbereitung einer definitiven Ausreise aus der Schweiz
Letzte Änderung 20.04.2021