C U G : Bürgerrecht – Informationen für Kantone

C U G : Bürgerrecht – Informationen für Kantone


1. Allgemeine Informationen

Das Bürgerrechtsgesetz wurde am 20. Juni 2014 geändert und ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Die Änderungen zur erleichterten Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation sind am 15. Februar 2018 in Kraft getreten

Bei allfälligen Fragen erreichen Sie uns unter ch@sem.admin.ch.


2. Gesuchsformulare

Das Gesuchsformular für eine ordentliche Einbürgerung nach Art. 9 BüG kann von den zuständigen kantonalen Behörden angepasst und selbst ausgedruckt werden. 
Gesuchsformular (DOCX, 73 kB, 14.07.2020) (DOCX)

Die Gesuchsformulare für die erleichterte Einbürgerung sowie die Wiedereinbürgerung können von den kantonalen Behörden unter folgender E-Mailadresse bestellt werden: dkap@sem.admin.ch

Einzelpersonen und die kommunalen Behörden können die Gesuchsformulare ebenfalls direkt beim SEM bestellen. Dafür verwenden sie vorzugsweise die Adresse: ch@sem.admin.ch.


3. Erhebungsberichte: Weisungen und Formular


4. Fragekatalog


5. Handbuch Bürgerrecht


6. Fragen zum neuen Recht (Gesuchseinreichung ab 1.1.2018)


7. Fragen zum Sprachnachweis

  • fide

    Deutsch in der Schweiz – lernen, lehren, beurteilen
    Français en Suisse – apprendre, enseigner, évaluer
    Italiano in Svizzera – imparare, insegnare, valutare


Letzte Änderung 02.10.2023

Zum Seitenanfang