Zusammenarbeit EU/EFTA

Die Gewährleistung der inneren Sicherheit sowie das Management von Migrationsbewegungen sind schon lange keine rein nationalen Anliegen mehr. Vielmehr ist ein gemeinsames und kohärentes Vorgehen der europäischen Staaten erforderlich. So wurde mit der Einführung von Schengen ein gemeinsamer europäischer Binnenraum ohne Binnengrenzen geschaffen.

Mit der Teilnahme an Dublin wurden einheitliche Kriterien für die Prüfung eines Asylgesuchs festgelegt, so dass nur noch ein Staat für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig ist.

Der Grundstein zur Teilnahme der Schweiz an Schengen und an Dublin wurde am 26. Oktober 2004 mit der Unterzeichnung der beiden Assoziierungsabkommen gelegt. Im Jahr darauf, am 5. Juni 2005, stimmte das Schweizer Volk an der Urne der Teilnahme zu. Die operative Teilnahme an Schengen und an Dublin findet seit dem 12. Dezember 2008 statt. Seit diesem Datum beteiligt sich die Schweiz am Dublin-System. Zugleich wurden ab diesem Tag die Personenkontrollen an den Schweizer Binnengrenzen aufgehoben (an den Flughäfen am 29. März 2009). Die Schweiz stellt seither auch Schengen-Visa aus und akzeptiert diese für die Einreise in die Schweiz.

Mit der Assoziierung an Schengen und Dublin hat sich die Schweiz verpflichtet, die Weiterentwicklungen des Schengen- beziehungsweise des Dublin-Rechtsrahmens zu übernehmen. Das SEM ist zusammen mit dem Bundesamt für Polizei (fedpol) für die Übernahme und Umsetzung von rund 95% aller Weiterentwicklungen verantwortlich. Das SEM nimmt an verschiedenen Arbeitsgruppen-Sitzungen der EU teil, um an Änderungen und Neuerungen der rechtlichen Grundlagen zu Schengen und Dublin mitzuarbeiten.

Der Dublin-Raum umfasst sämtliche EU-Mitgliedstaaten. Der Schengen-Raum umfasst grundsätzlich die EU-Mitgliedstaaten, wobei Irland nicht alle Schengen-Regelungen umsetzt. Einige EU-Staaten wenden die Schengen-Regelungen noch nicht vollständig an.

Die assoziierten Staaten – die Schweiz, Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein – sind die einzigen Nicht-EU Staaten, welche die Schengen- und Dublin-Regelungen vollständig anwenden.

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Letzte Änderung 03.08.2022

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