Seit Jahrhunderten suchen religiös oder politisch Verfolgte in der Schweiz Schutz. Der Grund dafür liegt nicht allein in der geographischen Lage unseres Landes, sondern ebenso sehr in seiner politischen, konfessionellen und kulturellen Vielfalt.
Zur Zeit der Reformation und Gegenreformation begehrten vor allem Glaubensflüchtlinge Asyl in unserem Land. Die Hugenotten flüchteten mehrheitlich nach Genf, wo sich Calvin aufhielt. Nach der Bartholomäusnacht (August 1572) trafen dort über 2000 französische Familien ein. Im Anschluss an die Aufhebung des Ediktes von Nantes (Oktober 1685) setzte ein grosser Zustrom von Hugenotten in die evangelischen Orte der Eidgenossenschaft ein. Die katholischen Stände beteiligten sich aus naheliegenden Gründen nicht an deren Aufnahme, sondern versuchten vielmehr, diese zu unterbinden. Am 30. August 1687 zählte der Torwächter an der Porte Neuve in Genf 800 Neuankömmlinge. Nach 1686 kamen nebst den Hugenotten auch die Waldenser.
Gegen Ende des 17. und zu Beginn des 18. Jahrhunderts hielten sich etwa 20 000 Glaubensflüchtlinge in der Schweiz auf – Bern allein beherbergte durchschnittlich rund 6000 Personen, die auf staatliche Unterstützung und private Wohltätigkeit angewiesen waren. Im Zeitraum einer Generation zogen rund 140 000 Flüchtlinge durch die Schweiz. Ludwig XIV. reagierte äusserst ungehalten auf die grosszügige Aufnahmepolitik der Schweiz.
Von der einheimischen Bevölkerung wurden in dieser Epoche grosse Opfer abverlangt. Im Gegenzug verhalfen die Verfolgten der Schweiz zu einem ideellen und materiellen Aufschwung. Mancherorts wurden aber nur reiche und kunstfertige Flüchtlinge aufgenommen, während man sich der armen und schlecht ausgebildeten zu entledigen wusste oder ihnen die Einbürgerung verweigerte.
Nach der französischen Revolution und im 19. Jahrhundert flüchteten vorwiegend politisch Verfolgte in unser Land. Die Aufnahme solcher Flüchtlinge führte des Öftern zu innenpolitischen Streitigkeiten und zu ernsthaften Auseinandersetzungen mit dem Ausland. 1837 kam es beinahe zu einem Krieg mit Frankreich. Unser Nachbarland mobilisierte 25 000 Mann, um seiner Forderung nach Ausweisung von Louis Napoleon Bonaparte, dem späteren Napoleon III., Nachdruck zu verschaffen. Bonaparte sorgte für einen glücklichen Ausgang, indem er aus eigenem Antrieb nach England aufbrach. Die liberalen Kantone gewährten im Gefolge der Unterdrückung der liberalen Bewegungen nach dem Wiener Kongress und nach den Revolutionen von 1830 Flüchtlingen aus Frankreich, dem Piemont, Deutschland und Polen Asyl.
Da die Schweiz der einzige aus den Revolutionen von 1848 hervorgegangene liberale Staat war, stand sie wegen ihrer Flüchtlingspolitik unter grossem Druck der Nachbarstaaten. Gelegentlich mussten deswegen auf äusseren Druck hin Ausweisungen verfügt werden.
Im Anschluss an den Erlass des deutschen Gesetzes vom Oktober 1878 "gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokraten" suchten und fanden zahlreiche Anhänger dieser Partei in der Schweiz Aufnahme. Die Flüchtlinge der folgenden Jahrzehnte bestanden vorwiegend aus Anarchisten, Nihilisten und Angehörigen ähnlicher sozialistischer und kommunistischer Bewegungen. Solange sich diese hier ruhig verhielten, wurden sie geduldet. Auch Lenin und Trotzki weilten in der Schweiz.
Während des Ersten Weltkrieges beherbergte die Schweiz primär Militärflüchtlinge und Zivilevakuierte.
Zur Zeit des Zweiten Weltkrieges sah Bundesrat Eduard von Steiger die Sache mit der Asylgewährung ganz anders als sein Vorgänger Numa Droz. Er prägte 1942 die Metapher vom "stark besetzten Rettungsboot". Im August 1942 wurde die Grenze für "rassisch" verfolgte Flüchtlinge, insbesondere Juden, geschlossen.
1956, unmittelbar nach dem Aufstand und dem darauf folgenden Einmarsch der sowjetischen Truppen in Ungarn, nahm die Schweiz vorübergehend 14 000 ungarische Flüchtlinge auf, von denen 7000 definitiv im Land verblieben. Seit 1959 fanden Tibeter Aufnahme in unserem Land. Nach dem Einmarsch der Truppen des Warschauer Pakts in die Tschechoslowakei im Jahre 1968 flohen rund 12 000 tschechoslowakische Flüchtlinge – mehrheitlich hoch qualifizierte Arbeiter und Akademiker – in die Schweiz. Sie wurden grösstenteils warmherzig empfangen. Als 1973 die Regierung Allende gestürzt wurde, beabsichtigte der Bundesrat, nicht mehr als 200 Flüchtlinge aus Chile aufzunehmen. Da sich gegen diese Absichtserklärung Widerstand regte, wurden die Behörden gezwungen, die Tore der Schweiz für diese Flüchtlinge doch weiter zu öffnen. Zwischen 1975 und 1983 wurde 8200 Flüchtlingen aus Südostasien Asyl in unserem Lande gewährt. Die Ausrufung des Kriegsrechtes in Polen im Jahre 1981 führte zur Aufnahme von 2500 polnischen Flüchtlingen in der Schweiz.
Seit Beginn der 1980er-Jahre hat sich die Situation im Asylbereich gewandelt. Die Zahl der Asylgesuche ist deutlich angestiegen. Auffällig ist die wachsende Vielfalt der Herkunftsländer der Asylsuchenden. Viele von ihnen stammen aus Sri Lanka, der Türkei, dem Balkan, dem Irak und aus diversen afrikanischen Staaten. Dies ist auch eine Folge der zunehmenden Mobilität und Vernetzung der Welt. Während des Krieges in Bosnien und Herzegowina (1992 bis 1995) nahm die Schweiz fast 30 000 Schutz suchende Personen auf, während des Kosovo-Krieges (1998/99) waren es 53 000. Seit der Jahrtausendwende schwanken die Gesuchszahlen. Nachdem sich die jährliche Anzahl Asylgesuche zu Beginn des 21. Jahrhunderts bei rund 20 000 einpendelte, halbierte sie sich in den Jahren 2005 bis 2007, bevor sie in der Folge wieder anstieg. Seit 2011 bewegen sich die Gesuchszahlen zwischen 20 000 und 28 000 Asylgesuchen pro Jahr. Eine Ausnahme stellt 2015 dar: Im Jahr der ausserordentlich grossen Asylmigration in Richtung Europa verzeichnete die Schweiz 39 500 Asylgesuche. In den darauffolgenden Jahren sank die Anzahl Asylgesuche wieder deutlich und lag 2017 und 2018 unter 20 000.
Seit 2013 engagiert sich die Schweiz verstärkt bei der Aufnahme von Flüchtlingsruppen im Rahmen des UNHCR-Programms zur Neuansiedlung (Resettlement) von Flüchtlingen. Dieses Programm richtet sich an besonders verletzliche Personen, die sich in einem Erstaufnahmeland aufhalten und vom UNHCR den Flüchtlingsstatus erhalten haben. 2016 und 2017 hat sich die Schweiz zudem am Relocation-Programm der EU beteiligt, in dessen Rahmen Asylsuchende, die schon in Griechenland oder Italien registriert wurden, auf andere europäische Staaten verteilt werden. Diese Umverteilung soll die diese beiden Dublin-Staaten entlasten, die an der EU-Aussengrenze mit sehr hohen Geuschseingängen konfrontiert waren und auch heute noch sind.
Letzte Änderung 01.03.2019