Die Erfolgsaussichten eines Ersuchens werden, soweit möglich, hier angezeigt. Ohne Eintrag liegen entweder keine gesicherten Erfahrungswerte (Länderseite unvollständig ausgefüllt) oder ein "Normalfall" vor.
- "SCHWIERIG": Die Erledigungsdauer ist meistens bekannt. Es ist mit Schwierigkeiten zu rechnen.
- "SEHR SCHWIERIG": Die Erledigung ist fraglich, Fristen können kaum gegeben werden.
- "(zur Zeit) UNMÖGLICH": Die Weiterleitung eines Ersuchens an diesen Staat ist nicht möglich (politische oder logistische Gründe).
- "Kostengutsprache nötig": Der ersuchte Staat verrechnet für die Erledigung des Ersuchens Kosten. Die ersuchende Behörde muss daher auf dem Übermittlungsschreiben an das BJ die nötige evtl. mit einem Kostendach versehene Kostengutsprache leisten.
- "SEHR TEUER": Bei Zustellungen ist mit mindestens hundert Franken zu rechnen; bei Beweiserhebungsersuchen können vierstellige Kosten anfallen, da die Ersuchen z. B. von Anwälten erledigt werden.
- "Mit Kostenverrechnung durch die ersuchte Behörde" wie zum Beispiel HZUe65 Art. 12 Abs. 2 Bst. a
Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
(HZUe65, SR 0.274.131, Art. 12 Abs. 2 Bst. a)
Letzte Änderung 10.12.2020