Revision des DNA-Profil-Gesetzes

Mit der sogenannten Phänotypisierung sollen die Strafverfolgungsbehörden künftig mehr Informationen aus einer DNA-Spur herauslesen und damit ihre Ermittlungsarbeiten besser und rascher fokussieren können. Die eidgenössischen Räte haben in der Schlussabstimmung vom 17. Dezember 2021 der Änderung des DNA-Profil-Gesetzes zugestimmt. So sollen aus einer DNA-Spur neben dem Geschlecht weitere äusserlich sichtbare Merkmale einer Person wie beispielweise Haar- und Augenfarbe untersucht werden können. Bundesrat und Parlament wollen damit bei Verbrechen neue Methoden für die Ermittlungsarbeiten nutzbar machen und so die Sicherheit der Bevölkerung verbessern.

Rechtliche Grundlagen

Letzte Änderung 14.11.2022

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https://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/sicherheit/personenidentifikation/revision-dna-gesetz.html