COVID-19-Überbrückungskredite

Statistische Daten zur Anzahl bearbeiteter Verdachtsmeldungen in Zusammenhang mit COVID-19-Überbrückungskrediten.

Die Meldestelle für Geldwäscherei MROS erhebt zu Statistikzwecken Daten von Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit COVID-19-Überbrückungskrediten. Die MROS nimmt ausschliesslich Meldungen entgegen, die von Instituten übermittelt werden, welche dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind. Die Meldungen müssen den Verdacht aufweisen, dass die gemeldeten Vermögenswerte aus einem Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches herrühren.

Im Unterschied zur Statistik von MROS weist die vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO publizierte Statistik sämtliche Missbrauchsmeldungen gemäss dem Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz aus.

Nicht jeder Verstoss gegen das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz ist ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs.

Die MROS aktualisiert die Statistik monatlich.

Anzahl erhaltene Meldungen nach Geldwäschereigesetz oder Strafgesetzbuch 1751
Betroffene Überbrückungskredite in CHF 228 549 679
Anzahl von der MROS an Strafverfolgungsbehörden erstatteten Anzeigen gemäss Artikel 23 Absatz 4 Geldwäschereigesetz 1401
(Stand: 30. Dezember 2021)

Erläuterung zu den Statistiken

Die MROS übermittelt gemeldete Informationen an die Strafverfolgungsbehörden, wenn die Voraussetzungen von Artikel 23 Absatz 4 Gelwäschereigesetz und Artikel 8 Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei (SR 955.23) erfüllt sind. Hierzu verfasst die MROS einen Analysebericht, welchen sie den Strafverfolgungsbehörden übermittelt. In einem Analysebericht können Informationen aus mehreren Meldungen enthalten sein.

Letzte Änderung 30.12.2021

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https://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/kriminalitaet/geldwaescherei/ueberbrueckungskredite.html