Statistische Daten zur Anzahl bearbeiteter Verdachtsmeldungen in Zusammenhang mit COVID-19-Überbrückungskrediten.
Die Meldestelle für Geldwäscherei MROS erhebt zu Statistikzwecken Daten von Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit COVID-19-Überbrückungskrediten. Die MROS nimmt ausschliesslich Meldungen entgegen, die von Instituten übermittelt werden, welche dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind. Die Meldungen müssen den Verdacht aufweisen, dass die gemeldeten Vermögenswerte aus einem Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches herrühren.
Im Unterschied zur Statistik von MROS weist die vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO publizierte Statistik sämtliche Missbrauchsmeldungen gemäss der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung aus.
Nicht jeder Verstoss gegen die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung ist ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs.
Die MROS aktualisiert die Statistik monatlich.
Anzahl erhaltenen Meldungen nach Geldwäschereigesetz oder Strafgesetzbuch | 1039 |
Betroffene Überbrückungskredite in CHF | CHF 146 225 017 |
Anzahl von der MROS an Strafverfolgungsbehörden erstatteten Anzeigen gemäss Artikel 23 Absatz 4 Geldwäschereigesetz | 808 |
Anzahl erhaltenen Meldungen nach Geldwäschereigesetz oder Strafgesetzbuch | 916 |
Betroffene Überbrückungskredite in CHF | CHF 127 297 372 |
Anzahl von der MROS an Strafverfolgungsbehörden erstatteten Anzeigen gemäss Artikel 23 Absatz 4 Geldwäschereigesetz | 706 |
Anzahl erhaltenen Meldungen nach Geldwäschereigesetz oder Strafgesetzbuch | 807 |
Betroffene Überbrückungskredite in CHF | CHF 110 473 209 |
Anzahl von der MROS an Strafverfolgungsbehörden erstatteten Anzeigen gemäss Artikel 23 Absatz 4 Geldwäschereigesetz | 633 |
Anzahl erhaltenen Meldungen nach Geldwäschereigesetz oder Strafgesetzbuch | 712 |
Betroffene Überbrückungskredite in CHF | CHF 100 660 903 |
Anzahl von der MROS an Strafverfolgungsbehörden erstatteten Anzeigen gemäss Artikel 23 Absatz 4 Geldwäschereigesetz | 534 |
Anzahl erhaltenen Meldungen nach Geldwäschereigesetz oder Strafgesetzbuch | 639 |
Betroffene Überbrückungskredite in CHF | CHF 90 681 353 |
Anzahl von der MROS an Strafverfolgungsbehörden erstatteten Anzeigen gemäss Artikel 23 Absatz 4 Geldwäschereigesetz | 466 |
Anzahl erhaltenen Meldungen nach Geldwäschereigesetz oder Strafgesetzbuch | 515 |
Betroffene Überbrückungskredite in CHF | CHF 74 664 348 |
Anzahl von der MROS an Strafverfolgungsbehörden erstatteten Anzeigen gemäss Artikel 23 Absatz 4 Geldwäschereigesetz | 387 |
Erläuterung zu den Statistiken
Die MROS übermittelt gemeldete Informationen an die Strafverfolgungsbehörden, wenn die Voraussetzungen von Artikel 23 Absatz 4 Gelwäschereigesetz und Artikel 8 Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei (SR 955.23) erfüllt sind. Hierzu verfasst die MROS einen Analysebericht, welchen sie den Strafverfolgungsbehörden übermittelt. In einem Analysebericht können Informationen aus mehreren Meldungen enthalten sein.
Letzte Änderung 29.12.2020