PostAuto: fedpol reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein

Nach eingehender Analyse des Entscheids des Berner Obergerichts hat fedpol entschieden, Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen und damit eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage des Einsatzes einer Verfahrensleitung durch eine Bundesbehörde in einem Verwaltungsstrafverfahren zu erhalten. Die Meinung des Bundesgerichts zu dieser Frage ist wichtig, um eine auch für künftige Verwaltungsstrafverfahren anderer Bundesbehörden wertvolle Rechtsprechung zu schaffen. Die Beschwerde wurde am 24.06.2021 eingereicht.

Gleichzeitig wird fedpol das Verwaltungsstrafverfahren, wie vom Berner Obergericht gefordert, wiederaufnehmen. Die Rekrutierung einer neuen Verfahrensleitung ist im Gange.

Letzte Änderung 26.06.2021

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https://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/aktuell/informationen/2021-06-26.html