Fingerabdrücke und DNA-Profile: Die Schweiz erhält künftig von europäischen Polizeibehörden schneller Informationen

Fingerabdrücke und DNA-Profile rasch abgleichen zu können, ist bei der nationalen wie auch bei der internationalen Polizeiarbeit von entscheidender Bedeutung. Um schnell feststellen zu können, welche Länder über Informationen verfügen, dank deren Ermittlungen und Untersuchungen effektiver gestaltet und beschleunigt werden können, hat die Schweiz heute zwei neue Kooperationsabkommen unterzeichnet.
DNA-Test
(Foto Keystone / Science Photo Library SPL)

Wien, 2015 – Ein 75-jähriges Paar wird ermordet. Der Mörder hat auf einem Handschuh seine DNA hinterlassen. Die Suche nach dieser DNA in der österreichischen Datenbank verläuft negativ. Aber dank einer direkten Verknüpfung mit den Datenbanken anderer europäischer Länder erfährt die österreichische Polizei innerhalb weniger Minuten, dass die fragliche DNA in den Datenbanken von Deutschland und den Niederlanden gespeichert ist. In der Folge können der Täter, ein polnischer Serienmörder, nur drei Wochen später in Deutschland festgenommen und weitere Verbrechen aufgeklärt werden.

Was zeigt dieses Beispiel konkret? Um Ermittlungen zu beschleunigen und Zusammenhänge mit anderen Fällen aufzudecken, ist es von eminenter Bedeutung, dass Fingerabdrücke und DNA-Profile mit den Daten in den Informationssystemen anderer Länder rasch abgeglichen werden können. Bislang war es der Schweiz nicht möglich, die gesuchte Information über eine direkte Verbindung zu den nationalen Datenbanken anderer europäischer Staaten einzuholen. Vielmehr musste jedes Land separat angefragt werden, um zu erfahren, ob sachdienliche Informationen vorliegen. Nicht selten wartete man vergeblich auf eine Antwort.

Ein am 27.06.2019 unterzeichnetes Abkommen schafft diesem Mangel Abhilfe. Wie? Indem bestimmte schweizerische Informationssysteme (DNA-Profile, Fingerabdrücke, Fahrzeuginformationen) im Rahmen der Prümer Zusammenarbeit mit 24 anderen europäischen Ländern vernetzt werden. Auf diese Weise lässt sich umgehend feststellen, ob und welche ausländischen Behörden über sachdienliche Informationen verfügen. Um die Informationen zu erhalten, wird den entsprechenden Behörden ein detailliertes Auskunftsgesuch gestellt.  

Diese Zusammenarbeit ermöglicht es, Ermittlungen effizienter zu gestalten. Menschen, nach denen gefahndet wird oder die vermisst werden, können rascher lokalisiert werden. Und Verstorbene können schneller identifiziert und sachdienliche Information erhoben werden.

Ein weiteres Kooperationsabkommen, das Eurodac-Protokoll, befugt die Strafverfolgungsbehörden, auf das Informationssystem zuzugreifen, in dem die Fingerabdrücke von Menschen gespeichert sind, die in einem der Dublin-Staaten einen Asylantrag gestellt haben oder die beim Versuch ertappt worden sind, irregulär in den Dublin-Raum einzureisen. Der Zugriff auf dieses Informationssystem ist indessen nur statthaft, um schwere Straftaten zu verhindern oder aufzudecken oder wenn ein Terrorismusverdacht besteht.

Letzte Änderung 27.06.2019

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