Bilaterales

Die Schweiz verfügt über vier Instrumente der bilateralen Migrationszusammenarbeit: den Migrationsdialog, das Rückübernahmeabkommen, das Migrationsabkommen und die Migrationspartnerschaft.

Während in den rund dreissig bilateralen Migrationsdialogen die migrationspolitischen Interessen mit dem Partnerstaat verhandelt und gemeinsame Lösungen und Strategien entwickelt werden, regeln zahlreiche bilaterale Rückübernahmeabkommen die Rückführung der Angehörigen des Partnerstaates, welche sich irregulär im jeweils anderen Partnerstaat aufhalten. Migrationsabkommen enthalten nebst Rückführungsbestimmungen Regeln über die Zulassung und den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger sowie über die Zusammenarbeit mit den Behörden des Partnerstaates. Die umfassendsten und inhaltlich flexibelsten Instrumente in der Migrationsaussenpolitik sind die Migrationspartnerschaften. Sie adressieren Fragen wie die Bekämpfung der irregulären Migration, der Rückübernahme, der Rückkehrhilfe, der Visumspolitik, aber auch spezifische Bedürfnisse der Partnerstaaten wie die Bekämpfung des Menschenhandels und die Förderung der Menschenrechte. Sie ermöglichen eine massgeschneiderte Zusammenarbeit im Rahmen von Projekten, Programmen und Abkommen. Migrationspartnerschaften sind rechtlich nicht bindend und gelten so lange, wie sie den Interessen der Schweiz und dem Partnerstaat entsprechen.

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Letzte Änderung 27.04.2021

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