Integrationspolitik

Mit der Totalrevision des Ausländergesetzes (AuG), das auf den 1. Januar 2008 in Kraft trat, wurde erstmals «Integration» als Ziel der Schweizer Ausländerpolitik festgehalten: «Ziel der Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz.»

Integration ist eine gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Sie findet in erster Linie in den bestehenden Strukturen wie den Schulen, der Berufsbildung, am Arbeitsplatz oder den Institutionen des Gesundheitswesens statt. Erst dort, wo Zugewanderte keinen Zugang zu diesen Regelstrukturen haben, kommt die spezifische Integrationsförderung zum Zug. Seit Anfang 2014 sind diese spezifischen Massnahmen als «Kantonale Integrationsprogramme» (KIP) zu einem Gesamtpaket gebündelt.

Die KIP beruhen auf drei Pfeilern: Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration. Die drei Pfeiler umfassen insgesamt acht Förderbereiche:

Spezifische Integrationsförderung von Bund und Kantonen ab 2014
Spezifische Integrationsförderung von Bund und Kantonen ab 2014

Die spezifische Integrationsförderung ist primär eine Aufgabe der Kantone. In Ergänzung zu den KIP unterstütz der Bund (Die Eidgenössische Migrationskommission EKM und das Staatssekretariat für Migration SEM) Projekte und Programme von nationaler Bedeutung (PPnB). Diese sollen ermöglichen, die Integrationsförderung weiter zu entwickeln. Durch die finanzielle Unterstützung von innovativen Projekten, neuen Verfahrensweisen und Inhalten sollen Erkenntnisse gewonnen, Innovation ermöglicht, Lücken geschlossen, aber auch die Verankerung einer guten Praxis in den Regelangeboten gefördert werden.

Letzte Änderung 30.05.2020

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