Integration bedeutet, dass alle Teile der Gesellschaft, die einzelnen Menschen wie auch die Institutionen, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. Integration ist damit ein fortwährender, gesamtgesellschaftlicher Prozess, für den alle Verantwortung tragen. Die Schweiz war stets eine Gesellschaft, in der Menschen verschiedener Herkunft lebten, und sie hat es immer geschafft, mit Unterschieden umzugehen. Verschiedene Erfahrungshintergründe, Ressourcen und Kompetenzen sind ein Potenzial, das es zu nutzen gilt.
Jedes einzelne Individuum (ob mit oder ohne Schweizer Pass) trägt mit seinem täglichen Handeln dazu bei, dass Integration stattfindet. Integration erfolgt im familiären Umfeld und in der Nachbarschaft, im beruflichen Alltag und in der Freizeit. Integration steht für die Möglichkeit und die Befähigung, sich in seiner sozialen Umgebung selbständig zu bewegen und in der Interaktion mit andern Menschen zu bestehen.
Integration ist nie abgeschlossen oder «erreicht». Sie ist ein Vorgang, der alle Menschen in einer Gesellschaft, ob jung oder alt, ob Mann oder Frau, ob einheimisch oder zugewandert, betrifft. Integrationsbereitschaft heisst, sich mit den gesellschaftlichen Verhältnissen auseinanderzusetzen.
Die Tatsache, dass die Schweiz eine pluralistische Gesellschaft ist, bedeutet auch, dass unterschiedliche Weltanschauungen und Lebenskonzepte innerhalb einer Bevölkerung bestehen. Dies kann zu Auseinandersetzungen und Konflikten führen, die der Klärung der Problemlage bedürfen. Integration heisst somit auch, sich mit gegensätzlichen Positionen und Meinungen auseinanderzusetzen und nach Lösungen zu suchen, die auf der Basis von Respekt und der Wahrung der Grundrechte erarbeitet werden.
Um die Teilhabe aller am Prozess der Integration zu ermöglichen, bedarf es gleicher Rechte und Pflichten sowie der Chancengleichheit auf sozialer und wirtschaftlicher Ebene. Die Rechte und Pflichten sind auf der Basis der demokratischen Strukturen, der Rechtstaatlichkeit, der Meinungsfreiheit und dem Gebot der Nicht-Diskriminierung begründet. In sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht sind soziale Ungleichheiten durch spezifische Massnahmen aufzufangen, um die Chancengleichheit zu fördern und die Voraussetzungen zu erhöhen, damit sich die einzelnen Menschen nach ihren Möglichkeiten entfalten können.
Integration bedeutet, dass alle Menschen einer Gesellschaft sich an diesem Prozess beteiligen. Die Teilhabe und Teilnahme daran beinhalten die Möglichkeit, sich in allen gesellschaftlichen Bereichen einbringen zu können und sind Ausdruck des Willens, einen Beitrag zum sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu leisten.
Integration betrifft nicht nur einzelne Individuen oder Gruppen von Menschen. Integration ist ein Prozess der Gesamtgesellschaft und beruht daher auf einem gemeinschaftlichen Interesse aller. Es ist daher die Aufgabe des Staates, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen und zu unterstützen, um Integration im Sinne von Partizipation und der Realisierung von Chancengleichheit zu gewährleisten.
Empfehlungen
- Integration – kein Messinstrument, sondern die Aufgabe aller! (PDF, 715 kB, 10.04.2018)
- Migrationsgesellschaft Schweiz – 8 Denkanstösse zum Thema Potenzial (PDF, 170 kB, 12.04.2016)
- Integration als Hinführung zu Chancengleichheit oder als Gradmesser für Sanktionen? (PDF, 212 kB, 20.08.2010)
- Öffnung der Institutionen (PDF, 173 kB, 16.11.2005)
terra cognita
Studien
Veranstaltungen
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EKM-Jahrestagung 2015
Potenzial – der Mehrwert der Migrationsgesellschaft.
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Nationaler Praxistag zum Programm «contakt-citoyenneté» 2017
Im Kleinen Grosses bewirken! Das freiwillige zivilgesellschaftliche Engagement macht den Unterschied.
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Praxistag 2015
Mitreden, mitgestalten, mitentscheiden.
Letzte Änderung 20.06.2024