Integration

Integrationsförderung

Die Integration von Personen aus dem Asylprozess ist oft erschwert, da sie meist keine Landessprache sprechen, nur wenige Kenntnisse über die Schweiz und lokale soziale Kontakte besitzen und für den Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu Bildung Hürden bestehen. Auch leiden rund 30 % der Personen aus dem Asylbereich unter traumatischen Belastungsstörungen. Integrationsförderung ist für sie deshalb besonders bedeutsam. Integrationsleistungen umfassen Sprachkurse, Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt, beim Zugang zu Ausbildungen oder bei der sozialen Vernetzung.

Zugang zu Integrationsleistungen

Ob eine Person zur Zielgruppe der Integrationspolitik zählt und somit auch Anspruch auf Integrationsleistungen hat, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Während anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene integriert werden sollen, sind Asylsuchende im Verfahren von Integrationsleistungen weitgehend ausgeschlossen. Vorläufig aufgenommene Personen erhielten erst 2008 Zugang zu diesen Leistungen, nachdem deutlich wurde, dass viele dauerhaft in der Schweiz bleiben und mehr Rechte und Ressourcen benötigen. Anfang Januar 2018 wurden weitere Hindernisse bei der Integration abgebaut und die Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen bei vorläufig aufgenommenen Personen und Asylsuchenden abgeschafft. Voraussichtlich im Sommer 2018 soll die Arbeitsbewilligung mit einer Meldepflicht ersetzt werden.

Trotz Abbau von Hindernissen verläuft die Integration von Personen mit vorläufiger Aufnahme oft schwierig. Bereits die Bezeichnung «vorläufig Aufgenommenen» schreckt Arbeitgeber ab, erschwert den Zugang zu Bildung oder die Suche nach einer Wohnung. Aus der Sicht der EKM braucht es zusätzlich eine klar definierte Politik, die auch für Personen mit einer vorläufigen Aufnahme Perspektiven eröffnet. Menschen sollen nicht im Status der Ungewissheit bleiben, was zermürbt, krank macht, die beruflichen Möglichkeiten massiv beeinträchtigt und sich auf kommende Generationen auswirkt. Die EKM setzt sich auch dafür ein, dass Integration möglichst früh, das heisst ab dem ersten Tag für alle Personen aus dem Asylbereich ermöglicht wird. In einer ersten Phase des Aufenthaltes, vor allem von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen, aber auch von Asylsuchenden, sind Angebote zu schaffen, bei denen Spracherwerb und erste Arbeitserfahrungen Hand in Hand gehen.

Einige der Anliegen der EKM werden im Rahmen der Integrationsagenda von Bund und Kantone künftig umgesetzt werden. Ende April 2018 entschieden Bund und Kantone, bessere Voraussetzungen zu schaffen, dass Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen rascher Teil unserer Gesellschaft werden und ins Berufsleben einsteigen können. Um die Finanzierung dieser Fördermassnahmen zu sichern, wurde die einmalige Integrationspauschale vom Bund für die Kantone von 6000 CHF auf 18 000 CHF pro Person erhöht.

Die EKM begrüsst die verstärkten Integrationsmassnahmen und die Erhöhung der Integrationspauschale.

Letzte Änderung 24.06.2024

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