Durchsetzungsinitiative

Ausgangslage

Die Ausschaffungsinitiative wurde 2010 vom Volk (52.9%) und der Mehrheit der Stände angenommen. Von Anfang an war klar, dass die Umsetzung nah am Initiativtext sehr schwierig werden würde. Vor allem der Automatismus bei der Ausweisung straffälliger Ausländer widerspricht einerseits dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und steht andererseits im Widerspruch zu geltendem Völkerrecht.

Das Parlament einigte sich auf Änderungen im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz, welche grundsätzlich die Forderungen der Initiative aufnehmen (z.B. Katalog der Vergehen/Verbrechen). Es fügte jedoch eine Härtefallklausel ein, die dem Gericht im konkreten Einzelfall einen gewissen Ermessensspielraum gibt. Namentlich soll die Klausel der besonderen Situation von Ausländern Rechnung tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind.

Die Gesetzesänderungen sind verabschiedet, sie können vom Bundesrat jederzeit in Kraft gesetzt werden. Es wird aber die Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative abgewartet, welche auf den 28. Februar 2016 festgesetzt ist.

Stellungnahme der Kommission zur Durchsetzungsinitiative

Die Kommission lehnt die Initiative aus folgenden Gründen ab:

  • Das Parlament hat einen gangbaren Weg gefunden, wie die Ausschaffungsinitiative umgesetzt werden kann. Die Durchsetzungsinitiative ist unnötig.
  • Ein Ja zur Initiative würde die Einigung des Parlaments rückgängig machen und damit die Stellung des Parlaments wie auch die politische Kompromisskultur der Schweiz insgesamt schwächen.
  • Die Initiative verlangt einen Ausschaffungsautomatismus, welcher mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Bundesverfassung nicht vereinbar ist. Sie fördert somit willkürliches Handeln seitens des Staates.
  • Die Initiative verlangt einen Ausschaffungsautomatismus, welcher völkerrechtlichen Verträgen widerspricht (v.a. Freizügigkeitsabkommen und EMRK) und damit die Beziehungen zu anderen Staaten, aber auch zur EU gefährden kann.

Letzte Änderung 16.12.2015

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