Änderung des Vernehmlassungsgesetzes

Seit den Revisionen des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) und der entsprechenden Verordnung (RVOV) im Jahr 2010 gelten ausserparlamentarische Kommissionen ausdrücklich als Teil der dezentralen Bundesverwaltung. Diese Zuteilung hat zur Folge, dass die EKM und andere Gremien der dezentralen Bundesverwaltung seither nicht mehr offiziell zu Vernehmlassungen eingeladen werden. Sie sollen im Rahmen der vorgelagerten Ämterkonsultationen angehört werden. Damit das versammelte verwaltungsexterne Wissen von ausserparlamentarischen Kommissionen und anderen dezentralen Verwaltungseinheiten des Bundes auch weiterhin in die Bundesverwaltung einfliessen kann, regt die EKM an, im Vernehmlassungsgesetz festzulegen, diese Gremien offiziell zu Vernehmlassungen einzuladen.

Letzte Änderung 06.03.2013

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https://www.metas.ch/content/ekm/de/home/aktuell/stellungnahmen/archiv/2013/2013-03-06.html