Le Conseil fédéral est contre la désignation des juges fédéraux par tirage au sort

Berne, 11.10.2021 - Conférence de presse du 11 octobre 2021 en vue de la votation populaire du 28 novembre 2021 sur l’initiative dite sur la justice. Conseillère fédérale Karin Keller-Sutter – la parole prononcée fait foi.

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 28. November befinden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Initiative "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren".

1. Was verlangt die Initiative?

Die sogenannte Justiz-Initiative will, dass die Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht mehr vom Parlament gewählt, sondern ausgelost werden. Das Losverfahren muss so ausgestaltet werden, dass die Amtssprachen am Bundesgericht angemessen vertreten sind. Vorgaben zur angemessenen Vertretung der Geschlechter oder der politischen Grundhaltungen macht die Initiative nicht. Wer am Losverfahren teilnehmen darf, bestimmt eine unabhängige Fachkommission, die der Bundesrat ernennt.

Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter können anschliessend bis fünf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Amt bleiben - Richterinnen also bis zu ihrem 69. Altersjahr, Richter bis zum 70. Altersjahr. Eine Wiederwahl ist nicht mehr vorgesehen, sobald die Richterinnen und Richter einmal im Amt sind.

Das Parlament, das nicht mehr Wahlbehörde wäre, könnte die Richterinnen und Richter nur in zwei Fällen abberufen: Erstens, wenn sie ihre Amtspflichten schwer verletzten. Zweitens, wenn sie dauerhaft nicht mehr fähig sind, ihr Amt auszuüben, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen. Den Antrag, einen Richter oder eine Richterin abzuberufen, müsste der Bundesrat stellen.

Die Initiantinnen und Initianten wollen die Unabhängigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter fördern. Ausschlaggebend soll nur noch die fachliche und persönliche Qualifikation sein. Die Mitgliedschaft in einer Partei würde keine Rolle mehr spielen.

2. Argumente gegen die Initiative

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, und zwar aus den folgenden Gründen:

  • Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter würden nicht mehr in einem transparenten und demokratischen Verfahren durch die Bundesversammlung gewählt, sondern dem Zufall überlassen.
  • Das schwächt die demokratische Legitimation des Bundesgerichts. Diese ist aber wichtig für die Akzeptanz seiner Rechtsprechung in der Bevölkerung.
  • Heute nimmt die Bundesversammlung bei der Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter traditionsgemäss auch Rücksicht auf die Proporzansprüche der politischen Parteien. Dieser freiwillige Parteienproporz ist im demokratischen System der Schweiz tief verankert. Er stellt sicher, dass die verschiedenen politischen Kräfte und Grundhaltungen an den Gerichten ausgewogen und transparent vertreten sind.
  • Das aktuelle Wahlsystem ermöglicht zudem die Berücksichtigung von weiteren Aspekten wie Geschlecht, Sprache und regionale Herkunft. All dies kann ein Losverfahren nicht oder nicht im gleichen Umfang sicherstellen. Es besteht im Gegenteil das Risiko, dass gewisse Parteien, Werthaltungen, Landesteile oder ein Geschlecht für lange Zeit am Bundesgericht stark über- oder untervertreten sind. Auch das könnte die Akzeptanz des höchsten Gerichts und seiner Rechtsprechung schwächen.
  • Zudem macht die Losziehung nicht unbedingt die am besten geeigneten Personen zu Richterinnen und Richtern, sondern diejenigen, die am meisten Glück haben. Es besteht das Risiko, dass weniger qualifizierte Personen vom Losglück profitieren können und damit besser qualifizierte ausscheiden.
  • Das vorgeschlagene Losverfahren widerspricht auch unserer politischen Tradition. Kein einziger Kanton lost seine Justizbehörden aus. Heutzutage kommt das Los eigentlich nur dann zum Einsatz, wenn eine demokratische Personenwahl am Stimmengleichstand scheitert. Das ist sozusagen eine Notlösung. Wenn etwa zwei Personen auf einer Liste genau gleich viele Stimmen erhalten, entschiedet das Los zwischen diesen beiden gewählten Personen. Dort, wo es um die Verteilung begrenzter Ressourcen geht, kennt man das Losverfahren ebenfalls. Ein Beispiel ist die Zuteilung der Abschüsse von Steinwild im Kanton Glarus. Bei einer so wichtigen Entscheidung wie der Wahl ans höchste Gericht ist das Losverfahren aus Sicht von Bundesrat und Parlament hingegen nicht geeignet.
  • Ich möchte auf einen letzten wichtigen Punkt hinweisen. Die Initiative geht davon aus, dass die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter heute nicht gegeben sei, weil sie sich bei ihren Entscheiden von ihren Parteien unter Druck setzen liessen. Dafür gibt es keine Hinweise.

Die Schweizer Bevölkerung hat ein ausgeprägt grosses Vertrauen in die Gerichte. Das zeigen eine jährlich publizierte Studie der ETH Zürich und des Center for Security Studies sowie das Sorgenbarometer. In jedem Jahr liegen die Gerichte auf den vordersten Rängen. Dieser Befund wäre sicherlich nicht möglich, wenn nicht auch die Richtersprüche akzeptiert würden.

3. Aktuelles System hat sich bewährt

Mesdames, Messieurs,

Aujourd'hui, c'est l'Assemblée fédérale qui élit les juges du Tribunal fédéral. Ce système fonctionne bien. Il assure la légitimité démocratique du résultat de l'élection et permet une composition transparente et représentative de la juridiction suprême.

Pour le Conseil fédéral et pour le Parlement, les mesures proposées par les auteurs de l'initiative, notamment le tirage au sort, sont excessives et remettent fondamentalement en question un système qui a fait ses preuves.

Voilà pourquoi le Conseil fédéral et le Parlement rejettent cette initiative. Le Conseil national recommande son rejet par 191 voix contre 1 et 4 abstentions, le Conseil des États, à l'unanimité.

Signore e Signori,

oggi i giudici del Tribunale federale sono eletti dall'Assemblea federale. È un sistema che funziona bene: conferisce legittimità democratica all'elezione dei giudici e assicura la composizione trasparente e rappresentativa della nostra corte suprema.

Il Consiglio federale e il Parlamento ritengono inopportune le misure proposte dai promotori dell'iniziativa, in particolare il sorteggio, poiché mettono a repentaglio il sistema attuale ben consolidato.
Ecco perché il Consiglio federale e il Parlamento - come del resto anche il Tribunale federale stesso - respingono l'iniziativa. Il Consiglio nazionale lo ha deciso con 191 voti favorevoli, uno contrario e quattro astensioni, il Consiglio degli Stati addirittura all'unanimità.

Meine Damen und Herren,

Heute hat sich das Wahlverfahren durch die Bundesversammlung bewährt. Dieses System funktioniert gut. Es führt zu einem demokratisch legitimierten Resultat bei der Richterwahl und zu einer transparenten und repräsentativen Zusammensetzung des höchsten Gerichts.

Die vorgeschlagenen Massnahmen der Initiantinnen und Initianten und insbesondere das Losverfahren schiessen aus Sicht des Bundesrats und des Parlaments weit über das Ziel hinaus, da sie das bisherige bewährte System insgesamt in Frage stellen.

Darum lehnen der Bundesrat und das Parlament die Initiative ab. Der Nationalrat empfiehlt sie mit 191 Stimmen bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen zur Ablehnung, der Ständerat sogar einstimmig.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, ich beantworte jetzt gerne Ihre Fragen.

 


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Département fédéral de justice et police
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Dernière modification 18.01.2023

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