Kommissionen


Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist gleichzeitig Aufsichtsbehörde und Strafverfolgungsbehörde. Sie ist für die Aufsicht über die landbasierten Spielbanken und die Online-Spielbanken zuständig. Sie sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und erhebt die Spielbankenabgabe. Ferner bekämpft die ESBK das illegale Geldspiel, indem sie den Zugang für illegale Online-Angebote sperrt und die Personen, die ohne Bewilligung Spielbankenspiele organisieren, durchführen oder zur Verfügung stellen, strafrechtlich verfolgt. Im Jahr 2022 wird sich die ESBK auf das Verfahren zur Erneuerung der aktuellen Konzessionen konzentrieren, die 2024 auslaufen werden.

Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK)

Der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) prüft und genehmigt die zwischen den konzessionierten Verwertungsgesellschaften und den jeweiligen Nutzerorganisationen ausgehandelten Tarife für die der Bundesaufsicht unterstellte Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. In diesen Tarifen werden die Entschädigungen festgelegt, welche die Nutzer für die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks oder einer nachbarrechtlich geschützten Darbietung zahlen müssen. Als Genehmigungsinstanz handelt die ESchK unabhängig von der Bundesverwaltung.

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK)

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF)

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) prüft die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte von sich im Freiheitsentzug befindenden Personen. Sie richtet ihre Erkenntnisse in Form von Berichten und Empfehlungen an die zuständigen Behörden. Schwerpunkte der Kontrollarbeiten bilden weiterhin regelmässige Besuche in Einrichtungen des Straf-und Massnahmenvollzugs, der Psychiatrie, der Polizeihaft sowie das Rückführungsmonitoring. Die Aufgaben im Bereich der Bundesasylzentren wurden um die Überprüfung der Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten asylsuchenden Minderjährigen erweitert. Ein neuer Themenschwerpunkt bilden die Besuche in Alters- und Pflegeinstitutionen.

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF)

Eidgenössische Migrationskommission (EKM)

Die Eidgenössische Migrationskommission EKM ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie setzt sich aus 30 vom Bundesrat gewählten Expertinnen und Experten aus dem Migrationsbereich zusammen.

Die EKM berät den Bundesrat und die Bundesverwaltung in migrations- und integrationspolitischen Fragen. Sie fördert den gesellschaftlichen Dialog, erarbeitet Empfehlungen und unterstützt Projekte, die das Zusammenleben in der Migrationsgesellschaft Schweiz stärken.

Die EKM publiziert regelmässig Studien und gibt jährlich die Zeitschrift «terra cognita» sowie einen Jahresbericht heraus.

Eidgenössische Migrationskommission (EKM)


Letzte Änderung 26.05.2025

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