Annahme der Volksinitiative "gegen die Abzockerei!": Statement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga

Bern, 03.03.2013 - Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren

Volk und Stände haben heute die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" angenommen. Die neue Verfassungsbestimmung enthält eine ganze Reihe von Forderungen, die Vergütungsexzesse bei börsenkotierten Aktiengesellschaften verhindern sollen. Sie führt zur Stärkung der Aktionärsrechte und zu mehr Transparenz.

Leider gehören masslose Vergütungen, die den sozialen Zusammenhalt unseres Landes gefährden können, immer noch nicht der Vergangenheit an. Die jüngsten Beispiele haben dies einmal mehr mit aller Deutlichkeit gezeigt. Sie haben sicher nicht geholfen, eine sachliche Debatte über Vor- und Nachteile von Initiative und indirektem Gegenvorschlag zu führen.
Das heutige Abstimmungsergebnis ist die Folge eines weit verbreiteten Unbehagens in der Bevölkerung über nicht nachvollziehbare Vergütungen gewisser Manager. Dieses Unbehagen versteht der Bundesrat sehr gut.

Was bedeutet nun die Annahme der Initiative konkret?

Die 24 Forderungen der Volksinitiative bilden einen neuen Bestandteil der Bundesverfassung; sie sind aber, wie andere Verfassungsbestimmungen auch, nicht direkt anwendbar. Das Parlament muss die Forderungen, die das Aktienrecht, das Strafrecht und die Pensionskassen betreffen, auf Gesetzesstufe umsetzen. Der Verfassungstext verlangt, dass der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme eine provisorische Ausführungsverordnung erlässt. Der Bundesrat wird diese Verordnung also bis zum 3. März 2014 verabschieden. Ich habe das Bundesamt für Justiz bereits mit der Ausarbeitung des Verordnungsentwurfs beauftragt. Dieser wird die Forderungen der Volksinitiative umsetzen und soll sich eng an den Wortlaut halten.

Die provisorische Ausführungsverordnung gilt dann so lange, bis die nötigen Bestimmungen auf Gesetzesstufe in Kraft treten. Bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage könnten allenfalls auch zusätzliche Punkte aus dem Gegenvorschlag aufgenommen werden, Ich denke dabei zum Beispiel an die Verschärfung der Rückerstattungsklage oder die Konkretisierung der Sorgfaltspflicht des Verwaltungsrates bei Vergütungsfragen. Diese Punkte wurden vor der Abstimmung auch durch die Initianten unterstützt.

Die neuen Bestimmungen werden für die betroffenen Gesellschaften und Unternehmen zweifellos eine beträchtliche Herausforderung darstellen. Ich bin jedoch überzeugt, dass die Wirtschaft auch mit diesen Herausforderungen umzugehen weiss. Unsere Wirtschaft hat sich in aller Regel flexibel und anpassungsfähig gezeigt.

Wie sich die neuen Bestimmungen auf den Wirtschaftsstandort auswirken, lässt sich heute nicht sagen. Klar ist, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz nicht alleine vom Aktienrecht abhängt, sondern eine ganze Reihe von Gründen hat. Ich denke dabei etwa an unsere Innovationsfähigkeit, den starken Forschungsstandort, die gute Ausbildung unserer Arbeitskräfte, die hohe Lebensqualität, die politische und wirtschaftliche Stabilität und die Sicherheit.

Die Schweizer Bevölkerung hat mit dem Ja zur Abzockerinitiative ihrem Unmut Ausdruck verliehen und sich für Massnahmen gegen die Abzockerei entschieden. Diesen Entscheid setzen wir jetzt um.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


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Letzte Änderung 19.01.2023

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