Bundesrats-Medienkonferenz zur Abstimmung vom 29. November 2009

Bern, 29.11.2009 - Referat von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf vom 29. November 2009, Medienzentrum Bundeshaus. Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren

Volk und Stände haben die Eidgenössische Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» angenommen. Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes haben die Initiative abgelehnt und dem Stimmvolk ein Nein empfohlen. Das Schweizer Stimmvolk hat heute anders entschieden. Der Bundesrat respektiert diesen demokratischen Entscheid selbstverständlich.

Der nun in die Bundesverfassung aufgenommene Artikel 72 Absatz 3 verbietet die Errichtung neuer Minarette in der Schweiz. Von der Bestimmung nicht betroffen sind die bestehenden vier Minarette in Zürich, Genf, Winterthur und Wangen bei Olten. Das Bauverbot ist direkt anwendbar und bedarf keiner weiteren Konkretisierung. Es gilt einzig für Minarette; Moscheen und muslimische Gebetsstätten können im Rahmen der Vorschriften des Raumplanungs-, Bau- und Immissionsrechts weiterhin errichtet und betrieben werden.

Musliminnen und Muslime in der Schweiz können ihren Glauben also auch nach dem heutigen Volksentscheid wie bis anhin ausüben. Der Entscheid richtet sich einzig gegen den Bau neuer Minarette, ist aber keine Absage an die Gemeinschaft der Muslime, ihre Religion und ihre Kultur. Auch die Initiantinnen und Initianten haben dies stets betont.

Das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit in Artikel 15 der Bundesverfassung garantiert die freie Religionsausübung für alle Religionen. Das Verbot der Errichtung neuer Minarette bewirkt nun zwar eine Einschränkung der Freiheit, den muslimischen Glauben nach aussen mit der Errichtung eines Minaretts zu bekunden. Die Freiheit, sich zum Islam zu bekennen und diese Religion allein oder gemeinsam mit Anderen zu praktizieren, wird durch dieses Bauverbot jedoch in keiner Weise tangiert.

Der heutige Volksentscheid ist zweifellos Ausdruck bestehender Ängste und Unsicherheiten in der Bevölkerung; Ängste, dass islamistisch-fundamentalistisches Gedankengut zur Etablierung von Parallelgesellschaften führen könnte, die sich abschotten, unsere staatlichen und gesellschaftlichen Traditionen ablehnen und unsere Rechtsordnung missachten. Diese Sorgen sind ernst zu nehmen. Der Bundesrat hat dies stets getan und wird dies auch in Zukunft tun. Der Bundesrat und mit ihm die Mehrheit des Parlaments haben jedoch die Auffassung vertreten, dass ein Verbot der Errichtung neuer Minarette kein taugliches Mittel im Kampf gegen extremistische Bestrebungen ist.

Staatliches Recht gilt in der Schweiz uneingeschränkt. Niemand kann sich unter Berufung auf religiöse Vorschriften darüber hinwegsetzen. Wer sich an unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung hält, muss sich aber auch darauf verlassen können, dass diese ihn ebenso schützt wie alle anderen Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes.

Wir dürfen nicht übersehen, dass die ganz grosse Mehrheit der Musliminnen und Muslime in der Schweiz unsere staatliche Ordnung vollumfänglich akzeptiert. Der Volksentscheid gegen den Bau von Minaretten darf nicht zu gegenseitigem Misstrauen führen. Ausgrenzung und Abschottung aufgrund religiöser und kultureller Unterschiede wären verheerend für die weltoffene Schweiz, die auf funktionierende Aussenbeziehungen angewiesen ist und in der unterschiedlichste Minderheiten auf kleinem Raum zusammenleben.

Der Religionsfrieden war und ist ein wesentliches Element des Erfolgsmodells Schweiz. Dessen Sicherung ist ein dynamischer und fordernder Prozess, in den wir uns stets von Neuem einbringen müssen, der Staat ebenso wie die verschiedenen Religionsgemeinschaften und die einzelnen Bürgerinnen und Bürger.

Welche Konsequenzen ergeben sich nun aus der heutigen Abstimmung? Aus Sicht des Bundesrats stehen zwei Aspekte im Vordergrund: Die Umsetzung des Volksentscheids sowie die Fortführung eines offenen und konstruktiven Dialogs zwischen religiösen und gesellschaftlichen Gruppierungen und den Behörden.

Was die Umsetzung betrifft, so ist der Entscheid von Volk und Ständen zugunsten eines in der Bundesverfassung verankerten Verbots der Errichtung neuer Minarette zu respektieren. Allerdings kam der Bundesrat bereits in seiner Botschaft zur Einschätzung, dass ein Bauverbot der Religionsfreiheit und dem Diskriminierungsverbot widerspricht, wie sie die Europäische Menschenrechtskonvention und der UNO-Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte (Uno-Pakt II) garantieren. Diese völkerrechtlichen Garantien sind für die Schweiz bindend.

Die Frage, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine allfällige Beschwerde gegen dieses Minarettverbot beurteilen würde bzw. was die Konsequenzen einer Gutheissung einer solchen Beschwerde wären, werden wir beantworten müssen, sobald sie sich stellt.

Die Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung haben gezeigt, dass die Debatte über religiöse Bekenntnisse im Spannungsfeld von Religionsfreiheit, staatlichen Vorgaben und gesellschaftlichen Erwartungen eine zentrale Bedeutung hat. Der Dialog zwischen religiösen und gesellschaftlichen Gruppierungen und den Behörden, der schon seit Jahren gepflegt wird, muss weiter geführt und verstärkt werden. Unabdingbare Voraussetzungen dafür sind der Respekt und die Aufgeschlossenheit gegenüber Andersdenkenden.

Das heutige Abstimmungsergebnis ist Ausdruck der Sorge in der Bevölkerung, unsere Staats- und Gesellschaftsordnung könnte durch Nachgiebigkeit gegenüber fundamentalistisch-islamistischen Tendenzen ausgehöhlt werden. Umgekehrt gibt es Befürchtungen bei der grossen Mehrheit der gut integrierten Musliminnen und Muslime in unserem Land, sie könnten ausgegrenzt und herabgesetzt werden. Die Volksinitiative hat diese auf beiden Seiten vorhandenen Ängste zum Ausdruck gebracht.

In der jüngeren Vergangenheit gelang es in der Schweiz recht gut, religiös motivierte Spannungen abzubauen und für konkrete Probleme pragmatische Lösungen zu finden. Wenn wir dies weiterhin mit Augenmass und Weitsicht tun und Menschen mit einem anderen religiösen oder weltanschaulichen Hintergrund nicht pauschal als bedrohlich, sondern als potentiell bereichernd wahrnehmen, werden wir den Religionsfrieden auch künftig bewahren können. Der Bundesrat wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen.


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Letzte Änderung 20.01.2023

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