Die Transparenz-Initiative ist am 10. Oktober 2017 mit 109 826 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt, dass der Bund Vorschriften zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen auf Bundesebene erlässt.
Die Parteien sollen insbesondere ihre Bilanz und ihre Erfolgsrechnung sowie die Herkunft aller Spenden von über 10 000 Franken pro Jahr und Person offenlegen müssen. Bei Kampagnen sollen auch Personen und Komitees dazu verpflichtet werden, ihre Spenden über 10 000 Franken zu deklarieren, sofern sie insgesamt über 100 000 Franken einsetzen. Die Annahme anonymer Spenden soll zudem grundsätzlich verboten werden.
Nicht auf das politische System der Schweiz abgestimmt
Die im Initiativtext vorgeschlagenen Regelungen zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen sind nach Meinung des Bundesrates zu wenig auf die Eigenheiten des politischen Systems der Schweiz abgestimmt. Die direkte Demokratie, die Kollegialregierung und das Milizsystem sind Teil eines komplexen, aber wirksamen Gesamtsystems, das durch gegenseitige Kontrollen und Gegengewichte geprägt ist.
Das Gleichgewicht der Machtverteilung hindert die politischen Parteien daran, einen überwiegenden Einfluss auszuüben. Ausserdem wären bundesrechtliche Vorschriften zur Partei- und Wahlfinanzierung mit der föderalistischen Grundordnung der Schweiz schwierig in Einklang zu bringen. Überdies bestehen Zweifel, dass die finanziellen Mittel in unserem politischen System einen überwiegenden Einfluss auf das Ergebnis von Wahlen und Abstimmungen haben.
Viel Aufwand und hohe Kosten
Weiter wäre eine wirksame Kontrolle der Finanzierung der politischen Parteien sowie der Abstimmungs- und Referendumskampagnen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden. Insbesondere würde die Schaffung eines wirksamen und effizienten Überprüfungs- und Durchsetzungsmechanismus hohe Kosten verursachen. Schliesslich könnten die Regelungen umgangen werden. Insbesondere könnten Spenderinnen und Spender ihre finanziellen Mittel den Parteien, Wahl- oder Abstimmungskomitees über Dritte überweisen.
Letzte Änderung 29.08.2018
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