Der Bundesrat nutzt die vorhandene Steuerungsmöglichkeit bei der Zuwanderung und hat sich entschieden, die Höchstzahlen für Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA (Drittstaaten) herabzusetzen. Durch diese Reduktion will der Bundesrat auch einen Anreiz für Schweizer Unternehmen setzen, dass sie das im Inland vorhandene Arbeitskräftepotenzial noch effektiver ausschöpfen und fördern.
Die Kurzaufenthalts- (L) sowie Aufenthaltsbewilligungen (B) für Personen aus Drittstaaten werden um je 1000 Einheiten gekürzt. Bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen stehen neu anstelle von 5000 nun noch 4000 zur Verfügung. Davon werden 2000 auf die Kantone verteilt, die übrigen 2000 bleiben in einer Bundesreserve. Die Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaaten fürs nächste Jahr betragen neu 2500 Einheiten (anstatt 3500). Die Hälfte (1250 Einheiten) wird den Kantonen zugeteilt; die andere Hälfte verbleibt beim Bund (1250).
Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA
An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat zudem die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr festgelegt. Die Höchstzahlen gelten für Dienstleistungserbringer, die sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) oder das EFTA-Übereinkommen berufen können. Auch in diesem Bereich werden die Kontingente für das Jahr 2015 reduziert. Der Bundesrat kürzt die Kurzaufenthaltsbewilligungen nach Art. 19a VZAE um 1000 Einheiten – neu sind es 2000. Die Aufenthaltsbewilligungen nach Art. 20a VZAE werden um die Hälfte reduziert und betragen im Jahr 2015 noch 250 Einheiten. Diese Kontingente werden quartalsweise an die Kantone freigegeben. Eine separate Bundesreserve gibt es nicht.
Letzte Änderung 28.11.2014
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