Das Bundesverwaltungsgericht nimmt seinen Betrieb im Jahr 2007 auf und ersetzt die bisherigen Rekurskommissionen und Beschwerdedienste des Bundes. Dies hat zur Folge, dass die Arbeitsverhältnisse der bisherigen Angestellten aufgelöst werden müssen. Das Parlament wird die Richter und Richterinnen des Bundesverwaltungsgerichts während der Herbstsession wählen und die provisorische Gerichtsleitung bestimmen. Anschliessend wird diese das weitere Gerichtspersonal (Gerichtsschreiber/innen und administrative Mitarbeiter/innen) rekrutieren.
Die vom Bundesrat beschlossene Übergangsregelung sieht für die betroffenen Mitarbeitenden eine gewisse Bevorzugung gegenüber externen Bewerberinnen und Bewerbern vor. So darf die provisorische Gerichtsleitung eine Stelle nur dann extern besetzen, wenn die Rekrutierung aus dem Kreis der bisherigen Angestellten der Rekurskommissionen und Beschwerdedienste keinen Erfolg zeitigt. Die Gerichtsleitung muss die Mitarbeitenden direkt kontaktieren und zu einem Bewerbungsgespräch einladen. Diese Regelung verpflichtet die Gerichtsleitung aber nicht, sämtliche bisherigen Mitarbeitenden zu übernehmen.
Abgesehen von den spezifischen Bestimmungen, welche die besondere Übergangssituation berücksichtigen, gelten für das künftige Personal des Bundesverwaltungsgerichts die gleichen Vorschriften wie für das Personal des Bundesstrafgerichts. Der Bundesrat hat den Geltungsbereich der einschlägigen Verordnung auf das neue Gericht ausgedehnt.
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Verordnung
(SR 172.220.117)
Letzte Änderung 07.09.2005
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