Überwachung von Mobiltelefonen: Richtigstellung des Artikels der Tamedia

24. Juni 2022

Der Artikel "Polizei baut Handy-Überwachung massiv aus", der in verschiedenen Zeitungen und Portalen der Tamedia (z.B. Tages-Anzeiger, Berner Zeitung, Basler Zeitung, etc.) erschienen ist, enthält verschiedene falsche Informationen zur Überwachung von Mobiltelefonen durch den Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF).

  • Im Lead steht, dass Antennensuchläufe, eine neue Fahndungsmethode seien.

    Das ist falsch. Antennensuchläufe gibt es seit mehr als 20 Jahren. Es werden dadurch auch nicht Bürger ausgespäht. Antennensuchläufe liefern einzig die Information, welche Geräte zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer Antenne verbunden waren.

  • Im Artikel steht, dass immer häufiger Ortungsdaten von Handys abgefragt würden.

    Tatsache ist, dass die Anzahl dieser Art Massnahmen in den letzten Jahren tendenziell gesunken ist: im Jahr 2017 gab es 5440 rückwirkende Überwachungsmassnahmen gegenüber im Jahr 2021 noch 4570 rückwirkende Überwachungsmassnahmen.

  • Der Artikel behauptet wiederholt, dass ein Polizist sich "kurz vor einem Verhör an den Dienst ÜPF" wenden kann, um Lokalisierungsdaten zu einem Handy zu verlangen, oder dass mit wenigen Klicks Bewegungsprofile abrufbar seien.

    Das ist falsch. Lokalisierungsdaten können nicht durch die Polizei eingeholt werden. Hierfür braucht es die Anordnung einer Überwachungsmassnahme durch eine Staatsanwaltschaft, die von einem Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden muss.

  • Der Artikel suggeriert, dass die Handyüberwachung ausgebaut werde und begründet dies mit der gestiegenen Anzahl einfacher Auskünfte, die von der Polizei eingeholt werden.

    "Einfache Auskünfte" im Sinne von Art. 35, 37, 40, 42 und 43 der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF; SR 780.11) sind keine Überwachungen, sondern dienen lediglich zur Identifikation der Inhaber von Adressierungselementen wie Telefonnummern. Diese Auskünfte können mit einer Telefonbuchabfrage verglichen werden. Mehr Auskünfte bedeutet somit nicht mehr Überwachungen.

  • Im Artikel wird behauptet, dass mit einfachen Auskünften ermittelt werden kann, wie das Internet mobil genutzt wurde und wo sich die Personen aufgehalten haben.

    Diese Aussagen sind falsch. Die Nutzung des mobilen Internet kann nur durch eine Überwachungsmassnahme in Echtzeit ermittelt werden. "Wo sich die Personen aufhalten" kann nur durch eine Echtzeitüberwachung oder einer rückwirkenden Überwachung herausgefunden werden. Diese Massnahmen müssen von einer Staatsanwaltschaft angeordnet werden und durch ein Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden.

  • Im Artikel steht, dass einfache Auskünfte vor wenigen Jahren CHF 250.00 gekostet hätten und heute kostenfrei seien.

    Das ist falsch. Einfache Auskünfte kosteten bis Februar 2018 noch CHF 5.00 und nicht 250 Franken.

Letzte Änderung 24.06.2022

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