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Veröffentlicht am 22. Juli 2025

Finanzhilfen für Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen

Minderheiten, welche einer Bedrohung durch Angriffe im Zusammenhang mit Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus ausgesetzt sind, haben ein besonderes Schutzbedürfnis, wenn das Risiko eines solchen Angriffs dasjenige der allgemeinen Bevölkerung übersteigt. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) beurteilt dieses Schutzbedürfnis.

fedpol kann auf Gesuch hin Projekte privater oder öffentlicher Organisationen finanziell unterstützen, welche zu einer Erhöhung der Sicherheit der betroffenen Minderheiten beitragen. Konkret können Finanzhilfen für kriminalpräventive Massnahmen mit folgenden Zwecken ausgerichtet werden:

  • Schutz baulicher oder technischer Art (z.B. Härtung eines Gebäudes);
  • Schutz organisatorischer Art (z.B. Sicherheitskonzepte);
  • Ausbildung in den Bereichen Risikoerkennung und Bedrohungsabwehr;
  • Sensibilisierung und Information hinsichtlich vorhandener Bedrohungen.

Falls Sie ein Gesuch einreichen möchten, beachten Sie bitte die Verordnung. Die Einzelheiten des Verfahrens sind in der Richtlinie erläutert.

Eingabefrist: Gesuche für die Unterstützung von Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen bis spätestens am 30. Juni des Vorjahres eingereicht werden.

Ihr vollständiges Dossier enthält:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular (siehe Dokumente);
  • Sicherheitskonzept (siehe Dokumente);
  • Projektzeitplan (siehe Dokumente);
  • Projektbudget (siehe Dokumente;
  • Offerten
  • Baubewilligung (sofern für die Umsetzung der baulichen Massnahme notwendig);
  • Budget der gesuchstellenden Organisation für das laufende Jahr;
  • Jahresrechnungen der gesuchstellenden Organisation der letzten zwei Jahre;
  • Statuten der gesuchstellenden Organisation (unterzeichnet und datiert);
  • QR-Rechnung der gesuchstellenden Organisation.

Gesuchseinreichung: Sämtliche Unterlagen (Gesuchsformular unterschrieben) sind fristgerecht per E-Mail an folgende Adresse zu senden: finanzhilfen@fedpol.admin.ch.

Bundesamt für Polizei

Bereich Kriminalprävention
Guisanplatz 1A
3003 Bern