Den Datenschutz stärken; Der Bundesrat heisst den Bericht über die Evaluation des Datenschutzgesetzes gut

Bern, 09.12.2011 - Das Datenschutzgesetz schützt spürbar die Persönlichkeit und die Grundrechte der betroffenen Personen. Die Evaluation des geltenden Rechts deutet jedoch darauf hin, dass sich die Bedrohungen für den Datenschutz aufgrund der fortschreitenden technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen seit einigen Jahren akzentuieren. Der Bundesrat hat daher am Freitag das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, gesetzgeberische Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes zu prüfen.

Die Bedrohungen für den Datenschutz haben sich während den letzten Jahren akzentuiert. Hauptgrund dafür sind die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vor knapp 20 Jahren in rasantem Tempo weiter vorangeschritten sind. Sie ermöglichen, vermehrt persönliche Daten zu erheben, miteinander zu verknüpfen, weiterzugeben und auszuwerten. Die Kontrolle über die Datenspuren, die der Mensch in den unterschiedlichsten Lebensbereichen bewusst und unbewusst hinterlässt, wird schwieriger. Der Bundesrat wird daher unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation und der derzeit laufenden Entwicklungen in der EU und beim Europarat vertieft prüfen, inwieweit und in welcher Weise die Datenschutzgesetzgebung anzupassen ist.

Prüfungsbedarf in verschiedenen Bereichen

Die Nutzung von neuen Informationstechnologien nimmt stetig zu. Oftmals ist es für die Betroffenen nicht ohne Weiteres erkennbar, ob und wie ihre persönlichen Daten bearbeitet werden. Der Bundesrat will deshalb wissen, inwieweit die Transparenz über Datenbearbeitungen erhöht werden muss und die betroffenen Personen für die neuen Risiken stärker zu sensibilisieren sind. Dabei soll auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich Minderjährige der Risiken und Folgen der Verarbeitung personenbezogener Daten weniger bewusst sind als Erwachsene. Weiter wird untersucht, inwiefern im Rahmen einer Gesamtkonzeption allfällige Datenschutzprobleme schon bei der Entwicklung neuer Technologien festzustellen und zu prüfen sind. Weil die Kontrolle und die Herrschaft über einmal bekannt gegebene Daten ein wichtiger Aspekt sind, soll schliesslich untersucht werden, ob die Aufsichtsmechanismen des EDÖB gestärkt und ob die Rechtsansprüche der Betroffenen sowie deren Durchsetzung an die veränderten Verhältnisse angepasst werden sollten.

Datenschutz soll verhältnismässig bleiben

Das Recht auf den Schutz persönlicher Daten erachtet der Bundesrat als hohes Gut. Er wird bei der Prüfung gesetzgeberischer Massnahmen jedoch auch dem Umstand Rechnung tragen, dass datenschutzrechtliche Massnahmen mit anderen Interessen kollidieren können. Deshalb müssen neben dem Persönlichkeitsschutz auch die Interessen der Wirtschaft, das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit sowie weitere private und öffentliche Interessen einbezogen werden.


Adresse für Rückfragen

Daniela Nüesch, Bundesamt für Justiz, T +41 58 484 99 08 / Fanny Matthey, Bundesamt für Justiz, T +41 58 484 98 32, info.dsg.lpd@bj.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Letzte Änderung 30.01.2024

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