Schrittweises Vorgehen bei der gemeinsamen elterlichen Verantwortung

Bern, 25.05.2011 - Die elterliche Sorge und der Unterhalt sind zwei Aspekte der gemeinsamen elterlichen Verantwortung, die rasch geregelt werden müssen. Der Bundesrat will dabei schrittweise vorgehen, wie er in seiner am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf eine Motion der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats schreibt.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats fordert den Bundesrat mit ihrer Motion (11.3316) auf, in einer ersten Phase die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall zu verankern und in einer zweiten Phase das Unterhalts- und Betreuungsrecht unverheirateter bzw. getrennter/geschiedener Eltern und Kinder neu zu regeln. "Nachdem mittlerweile ein allgemeiner Konsens hinsichtlich des Prinzips der gemeinsamen elterlichen Verantwortung zu bestehen scheint, ist der Bundesrat bereit, ein schrittweises Vorgehen zu unterstützen", hält er in seiner Antwort fest.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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