Alternative zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei"; Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats

Bern, 17.11.2010 - Der Bundesrat begrüsst den indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei", den die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ausgearbeitet hat. Der Entwurf entspricht in weiten Teilen der bundesrätlichen Vorlage zur Revision des Aktienrechts und führt gewisse Regelungen im Sinne des Bundesrates weiter. In seiner Stellungnahme regt der Bundesrat denn auch nur punktuelle Änderungen an.

Der Bundesrat bekräftigt in der Stellungnahme vom Mittwoch seine Haltung, dass die Vergütungspolitik eines Unternehmens nicht allein der Selbstregulierung überlassen bleiben kann. Der Entwurf der Kommission soll als indirekter Gegenentwurf auf Gesetzesstufe einen Rückzug der Volksinitiative ermöglichen, die aktienrechtliche Details auf Verfassungsstufe regeln will.

Der Bundesrat stellt fest, dass der Entwurf in weiten Teilen Bestimmungen der bundesrätlichen Vorlage zur Revision des Aktienrechts übernimmt. Dies gilt insbesondere für die Stimmrechtsvertretung, die Verwendung elektronischer Mittel im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von Generalversammlungen, aber auch für die Transparenz von Vergütungen sowie die Grundkonzeption der neuen Bestimmungen zu den Managementvergütungen.

Der Entwurf der Kommission enthält nach Ansicht des Bundesrates indes auch problematische Bestimmungen, die gestrichen werden sollten. Als nicht praktikabel erachtet der Bundesrat etwa die vorgeschlagene Sonderregelung für den Fall, dass die Generalversammlung die Genehmigung des beantragten Gesamtbetrags der Grundvergütung für den Verwaltungsrat, den Beirat oder die Geschäftsleitung verweigert. Eine neue strafrechtliche Bestimmung hält der Bundesrat für nicht erforderlich. Das geltende Aktienrecht stellt hier bereits verschiedene angemessene Instrumente zur Verhinderung bzw. Ahndung von Missachtungen des Vergütungsreglements zur Verfügung, die der indirekte Gegenentwurf nun noch griffiger ausgestaltet.

 


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Letzte Änderung 30.01.2024

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