Das Referendumsrecht bei Staatsverträgen massvoll ausweiten; Der Bundesrat verabschiedet direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Staatsverträge vors Volk"

Bern, 01.10.2010 - Der Bundesrat will das obligatorische Referendum bei Staatsverträgen massvoll ausweiten und damit dem Volk in der Aussenpolitik mehr Mitwirkungsmöglichkeiten einräumen. Diesen direkten Gegenentwurf stellt er der Volksinitiative "Staatsverträge vors Volk" gegenüber. Die von der AUNS lancierte Volksinitiative empfiehlt der Bundesrat in seiner am Freitag veröffentlichten Botschaft zur Ablehnung.

Am 11. August 2009 hat die überparteiliche Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) die Volksinitiative "Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vor das Volk)" mit 108 579 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Volksinitiative will mit einer Ergänzung von Art. 140 der Bundesverfassung das obligatorische Referendum erheblich ausweiten: Künftig sollen dem Volk und den Kantonen völkerrechtliche Verträge in "wichtigen Bereichen" zwingend zur Abstimmung unterbreitet werden. Ein Volks- und Ständemehr soll überdies für neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder für neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken erforderlich sein.

Grössere Beteiligung in der Aussenpolitik

Die geltende Regelung des Referendums bei Staatsverträgen ermöglicht die Mitsprache des Stimmvolkes zu politisch bedeutsamen Vorlagen und hat sich nach Ansicht des Bundesrates grundsätzlich bewährt. Auch wenn die Volksinitiative "Staatsverträge vors Volk" über das Ziel hinausschiesst, anerkennt der Bundesrat doch ihr Bemühen, dem Stimmvolk eine grössere Beteiligung in der Aussenpolitik zu ermöglichen. Er will deshalb das Referendumsrecht optimieren und der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen. Danach soll für Staatsverträge, die aufgrund ihrer Bedeutung auf der gleichen Stufe wie die Bundesverfassung stehen, das obligatorische Referendum eingeführt werden.

Dieses ausserordentliche obligatorische Staatsvertragsreferendum fusst auf dem Grundsatz des Parallelismus: Was landesrechtlich in der Bundesverfassung zu regeln ist, untersteht obligatorisch der Abstimmung und bedarf der Zustimmung von Volk und Ständen. Ist die gleiche Regelung in einem Staatsvertrag vorgesehen, dann soll dieser Staatsvertrag wie eine Verfassungsänderung ebenfalls dem obligatorischen Referendum unterworfen sein. Als denkbare Anwendungsfälle nennt der Bundesrat etwa Staatsverträge, die dem Bund direkt Befugnisse einräumen, die bisher den Kantonen zugestanden sind. Auch Staatsverträge, die den in der Bundesverfassung verankerten Katalog der Grundrechte erweitern, könnten unter das neue obligatorische Staatsvertragsreferendum fallen.

Nachteile der Volksinitiative vermeiden

Der direkte Gegenentwurf nimmt die berechtigten Anliegen der Volksinitiative auf, vermeidet aber deren Nachteile. Die Volksinitiative ist insbesondere interpretationsbedürftig. So ist etwa unklar, was unter Staatsverträgen in "wichtigen Bereichen" zu verstehen ist. Der Auslegungsspielraum ist derart gross, dass erst eine längere Praxis Klarheit schaffen würde. Die Volksinitiative würde zudem hauptsächlich das Gewicht der Kantone verstärken und den Kantonen auch bei Vorlagen, die sie nicht direkt und nachhaltig betreffen, ein Vetorecht über die Mehrheit der Stimmberechtigten gewähren. Schliesslich drohen die nachgelagerten Referendumsrechte den aussenpolitischen Spielraum der Schweiz einzuschränken. Die demokratische Legitimation der Aussenpolitik soll aber nach Ansicht des Bundesrates nicht durch nachträgliche "Sanktionsmöglichkeiten", sondern durch einen frühzeitigen Einbezug der wichtigsten politischen Akteure bei der Ausgestaltung der Verhandlungsmandate und bei den Verhandlungen erhöht werden.

Geltende Regelung

Gemäss dem geltenden Verfassungsrecht bedarf der Beitritt der Schweiz zu Organisationen der kollektiven Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften der obligatorischen Zustimmung von Volk und Ständen. Das fakultative Referendum mit dem Volksmehr ist vorgesehen für Staatsverträge, die unbefristet und unkündbar sind, die den Beitritt zu internationalen Organisationen vorsehen oder die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten bzw. deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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