Schweiz legt im Verfahren gegen die UBS ihren Standpunkt dar; Eingabe beim Bundesbezirksgericht in Miami eingereicht

Bern, 01.05.2009 - Die Schweiz hat am Donnerstag eine Eingabe an das im Fall UBS zuständige Bundesbezirksgericht in Miami eingereicht. Darin erläutert sie ihren rechtlichen Standpunkt zu diesem Fall und unterstreicht, dass ihre Rechtsordnung und damit ihre Souveränität zu respektieren sind.

Im Zivilverfahren gegen die UBS vor dem Bundesbezirksgericht in Miami verlangen das amerikanische Justizdepartement und die amerikanische Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) die Herausgabe von Informationen zu 52 000 Kontoinhabern, die der Steuerhinterziehung verdächtigt werden. Dieses Verfahren hat einen direkten Bezug zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen sowie zur schweizerischen Rechtsordnung und Souveränität. Daher macht die Schweiz von der im amerikanischen Prozessrecht gegebenen Möglichkeit Gebrauch, dem Gericht mit einem sog. amicus curiae brief ihre Haltung zum Fall darzulegen. Dadurch wird die Schweiz nicht Partei im Verfahren.

Die Schweiz unterstreicht in ihrer Eingabe an das Gericht, dass das amerikanische Zivilverfahren gegen die UBS dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA zuwiderläuft. Dieses Abkommen sieht ein Verfahren des Informationsaustausches vor, über das sich die Vertragsparteien - in Kenntnis aller relevanten Fakten und auch der Einschränkungen - geeinigt haben. Wenn sich die USA ausserhalb dieses vereinbarten Rahmens bewegen, um zu den von ihnen gewünschten, in der Schweiz liegenden Informationen zu gelangen, missachten sie die vertragliche Abmachung. Das vereinbarte Verfahren würde damit einseitig umgangen.

Die Schweiz macht in ihrer Eingabe ferner darauf aufmerksam, dass der Versuch, die UBS zur Herausgabe von Kundendaten zu zwingen, die Schweizer Souveränität verletzen würde, da sich diese Informationen in der Schweiz befinden. Ausserdem droht ein solcher Versuch, die UBS zur Verletzung schweizerischer Rechtnormen zu zwingen. Schliesslich unterstreicht die Schweiz, dass kein anderer Staat Daten in diesem Umfang und auf diese Weise herausgeben würde.

Am vergangenen Dienstag hat die Schweiz mit den USA Verhandlungen über eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommens aufgenommen, in welchen der OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Art. 26 des OECD-Musterabkommens vollumfänglich übernommen werden soll. Die Schweiz ist besorgt darüber, dass das hängige Zivilverfahren gegen die UBS den erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen beeinträchtigen und eine Ratifikation des neuen Abkommens gefährden könnte.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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