Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Strafgesetz verankern - EJPD schickt Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung

Bern, 17.08.2005 - Eine Revision des Strafrechts soll die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erleichtern. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, die erforderlichen Gesetzesänderungen bis am 31. Dezember 2005 in die Vernehmlassung zu schicken. (Vorentwurf und erläuternder Bericht)

Neu werden die Verbrechen gegen die Menschlichkeit konkretisiert. Dazu gehören Delikte wie vorsätzliche Tötung, Ausrottung, Versklavung, Deportation, Freiheitsberaubung, Folter, Sexualdelikte und Apartheid, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen werden. Zwar sind diese Straftaten in der Regel bereits heute durch das schweizerische Recht erfasst. Es fehlt jedoch das erschwerende Element des Angriffs gegen die Zivilbevölkerung, das nicht mitbestraft werden kann.

Präzise Definition soll Klarheit schaffen

Kriegsverbrechen werden in der Schweiz bisher durch einen Pauschalverweis auf das humanitäre Völkerrecht (Genfer und Haager Abkommen) strafrechtlich erfasst. Die Bestrafung solcher Völkerrechtsverletzungen soll nun auf eine klarere innerstaatliche Gesetzesgrundlage gestellt werden. Verbrechen wie beispielsweise Kriegshandlungen gegen die Zivilbevölkerung oder der Einsatz verbotener Waffen werden in Zukunft ausdrücklich im Strafgesetz genannt.

Zuständigkeiten neu regeln

Weiter soll die Zuständigkeit zur Strafverfolgung neu geregelt werden. Demnach führen grundsätzlich die zivilen Strafverfolgungsbehörden des Bundes Verfahren wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die Militärjustiz ist zuständig für Taten, die von einem Angehörigen der Schweizer Armee begangen wurden oder denen eine solche Person zum Opfer gefallen ist. Befindet sich die Schweiz im Krieg, führt die Militärjustiz die Verfahren sowohl gegen Zivil- wie gegen Militärpersonen.

Der Tatbestand des Völkermordes wurde bereits im Jahr 2000 ins schweizerische Recht eingeführt. Im Zusammenhang mit den vorliegenden Arbeiten werden nur geringfügige Anpassungen der Bestimmung vorgeschlagen.

Anpassung an das Römer Statut

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ist zuständig für die Verfolgung und Beurteilung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Er wird nur dann tätig, wenn die Mitgliedstaaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, diese auf ihrem Hoheitsgebiet oder durch eigene Staatsangehörige begangenen Verbrechen selber zu verfolgen. Die Schweiz hat das Römer Statut des IStGH im Jahr 2001 ratifiziert. Dabei wurden die unmittelbar notwendigen Gesetzesanpassungen (Zusammenarbeit mit dem Gericht) vorgenommen. Durch die vorliegende Gesetzesrevision soll das materielle Strafrecht nun umfassend an das In Römer Statut angepasst werden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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