Die organisierte Kriminalität global bekämpfen - Bundesrat verabschiedet Botschaft zu UNO-Übereinkommen und Zusatzprotokollen

Bern, 26.10.2005 - Der Bundesrat will einen Beitrag zur globalen Bekämpfung der organisierten Kriminalität leisten. Zu diesem Zweck beabsichtigt er, dem UNO-Übereinkommen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität beizutreten und die beiden Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel zu ratifizieren. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Botschaft verabschiedet.

Das UNO-Übereinkommen und die Zusatzprotokolle verkörpern eine wichtige Weiterentwicklung des internationalen Strafrechts und bilden einen Meilenstein in der internationalen Zusammenarbeit gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Erstmals werden Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Menschenhandels und des Menschenschmuggels in einer Konvention weltweit geregelt.

Einen Mindeststandard schaffen

Die Schaffung eines Mindeststandards von Vorschriften und Massnahmen bildet eine wesentliche Voraussetzung, um die internationale Zusammenarbeit zu verstärken. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens verpflichten sich, die Beteiligung an einer kriminellen Organisation sowie die Geldwäscherei für strafbar zu erklären. Sie müssen zudem prüfen, ob die aktive und passive Korruption von ausländischen Amtsträgern bestraft werden soll. Weiter sollen juristische Personen strafrechtlich, zivilrechtlich oder administrativ belangt werden können. Schliesslich ist die Einziehung von deliktisch erlangten Vermögenswerten sicherzustellen.

Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel

Das Zusatzprotokoll gegen den Menschenhandel befasst sich mit dem Kampf gegen den Handel mit Menschen zum Zweck der Ausbeutung. Seine besondere Aufmerksamkeit richtet es dabei auf Frauen und Kinder. Die Ausbeutung kann sexueller oder anderer Art sein (Arbeitskraft, Entnahme von Organen). Wichtigste Inhalte des Protokolls sind die Strafbarkeit des Handels, Prävention, Opferschutz und Zusammenarbeit unter den Vertragsstaaten. Das Zusatzprotokoll gegen Menschenschmuggel enthält namentlich die Verpflichtung, den illegalen und ausbeuterischen grenzüberschreitenden Schmuggel von Migrantinnen und Migranten sowie die Herstellung oder Beschaffung von gefälschten Dokumenten unter Strafe stellen.

Neue Strafnorm des Menschenhandels

Das geltende schweizerische Recht genügt weitgehend den Ansprüchen des Übereinkommens und der beiden Zusatzprotokolle. Eine Ausnahme bildet einzig die geltende Strafnorm des Menschenhandels. Die Revision dieser Strafnorm erfolgt allerdings bereits im Zusammenhang mit der Ratifikation des Fakultativprotokolls zur UNO-Kinderrechtskonvention. Die vorgesehene neue Bestimmung stellt den Handel mit Menschen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sowie zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und zum Zweck der Entnahme eines Körperorgans unter Strafe.

Im Interesse der Schweiz

Die Ziele des Übereinkommens und der beiden Zusatzprotokolle decken sich mit den Anliegen der Schweiz. Es liegt auch in ihrem Interesse, dass die nationalen Standards – insbesondere bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und Korruption – auch von anderen Staaten respektiert werden. Die Schweiz hat zudem aufgrund ihres Finanzplatzes eine besondere Verantwortung, die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität wirksam zu bekämpfen und ihr vorzubeugen. In der Vernehmlassung hat sich denn auch die überwiegende Mehrheit dafür ausgesprochen, der neuen Konvention beizutreten.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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