Besitz harter Pornographie wird strafbar - Bundesrat setzt StGB-Revision auf den 1. April 2002 in Kraft

Bern, 15.03.2002 - Wer harte Pornographie erwirbt oder besitzt, macht sich ab 1. April 2002 strafbar. Der Bundesrat hat eine entsprechende Revision des Strafgesetzbuches (StGB) auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.

Künftig wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse bestraft, wer harte Pornographie (sexuelle Handlungen mit Kindern, Tieren oder mit Gewalttätigkeiten) erwirbt, sich beschafft oder besitzt. Der blosse Konsum (z. B. das Betrachten pornographischer Darstellungen im Internet ohne diese auf Datenträger herunterzuladen) bleibt hingegen weiterhin straflos.

Das StGB verbot bisher das Herstellen, Einführen, Lagern, Inverkehrbringen, Anpreisen, Ausstellen, Anbieten, Zeigen, Überlassen oder Zugänglichmachen harter Pornographie. Der Erwerb und Besitz solcher Erzeugnisse zum eigenen Konsum war hingegen straflos.

Da die Zunahme des Konsums harter Pornographie die Nachfrage nach solchen Produkten steigert, soll nun auch der Besitz harter Pornographie unter Strafe gestellt werden. Damit sollen die Herstellung solcher Produkte eingeschränkt und die Konsumenten zur Mitverantwortung gezogen werden. Mit der Gesetzesrevision wird auch der Besitz von Gewaltdarstellungen nicht sexueller Art ("Brutalos") strafbar, welche die Menschenwürde in ebenso schwerer Weise verletzen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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