Angemessene Antwort auf überhöhte Managerlöhne; Bundesrat verabschiedet indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei"

Bern, 05.12.2008 - Angesichts der Finanzkrise hat der Bundesrat die laufende Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts ergänzt, um den Schutz des Eigentums der Aktionäre weiter zu verstärken. In seiner am Freitag verabschiedeten Botschaft empfiehlt er dem Parlament seine massvolle und zugleich umfassendere Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei". Die Annahme der Initiative würde nach Ansicht des Bundesrats die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz verringern.

Die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" wurde am 26. Februar 2008 mit 114 260 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie will durch eine Verbesserung der Corporate Governance den als überhöht empfundenen Vergütungen des obersten Managements von börsenkotierten Aktiengesellschaften einen Riegel schieben. Namentlich soll die Generalversammlung über die Gesamtvergütung von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Beirat abstimmen und jährlich die Verwaltungsratsmitglieder, den Präsidenten und den Vergütungsausschuss wählen. Abgangsentschädigungen, Vorauszahlungen und Prämien sollen verboten werden.

Anliegen bereits aufgenommen

Das Bedürfnis, die Corporate Governance zu verbessern, ist einer der Gründe, die den Anstoss zur laufenden Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts gaben, erinnert der Bundesrat in seiner Botschaft. Die Revision sieht Neuerungen vor, die das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Organen der Gesellschaft, eine ausreichende Transparenz bei den Vergütungen des obersten Managements und der gesellschaftsinternen Vorgänge sowie die Sicherung der Stellung der Aktionärinnen und Aktionäre als Eigentümerinnen und Eigentümer des Unternehmens bezwecken. Im Vergleich zur Initiative ist die Revisionsvorlage umfangreicher und erfasst grundsätzlich alle Aktiengesellschaften des schweizerischen Rechts - also auch jene, deren Beteiligungspapiere nicht an einer Börse kotiert sind.

Zusätzliche Bestimmungen

Zudem hat der Bundesrat die Vorlage ergänzt, um den Schutz des Eigentums der Aktionäre weiter zu verstärken. Die Erfahrungen der letzten Monate und Jahre haben aufgezeigt, dass die Vergütungspolitik eines Unternehmens nicht der Selbstregulation überlassen bleiben kann. Die zusätzlichen Bestimmungen der Vorlage sehen deshalb insbesondere vor, dass die Vergütungen des Verwaltungsrates von börsenkotierten Gesellschaften jährlich durch die Generalversammlung genehmigt werden müssen. Ferner soll die Klage auf Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen erleichtert werden.

Genügend Handlungsspielraum lassen

In mehreren Punkten stimmen der bundesrätliche Gesetzesentwurf und die Volksinitiative überein. Wo Abweichungen bestehen, ist der Gesetzesentwurf insgesamt massvoller und weniger rigoros. Er stellt eine angemessene Antwort auf die Problematik überhöhter Vergütungen dar, verzichtet aber auf einengende Statutenbestimmungen, Verbote und Strafen. Damit bleibt den Aktionären auch in Zukunft genügend Handlungsspielraum, um die Gesellschaft nach ihren Bedürfnissen auszugestalten.

Gäbe die Schweiz ihr liberales Gesellschaftsrecht zugunsten schwerfälliger und restriktiver Vorschriften auf, verlöre sie einen Standortvorteil gegenüber dem Ausland, ist der Bundesrat überzeugt. Die Folge wären vermehrte Gründungen im Ausland, Sitzverlegungen ins Ausland und weniger Zuzüge von Unternehmen in die Schweiz. Damit verbunden wären der Verlust von Arbeitsplätzen und Steuerausfälle. Bei einer Annahme der Initiative müsste zudem das Aktienrecht erneut vertieft überarbeitet werden, was mit zeitlichen Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten verbunden wäre.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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