Erster Entscheid in der Standortfrage: Bundesverwaltungsgericht kommt nach Freiburg

Bern, 03.07.2001 - Standort des Bundesstrafgerichts wird neu beurteilt

Der Bundesrat hat am Dienstag einen ersten Grundsatzentscheid über die Standorte der erstinstanzlichen Bundesgerichte gefällt: Freiburg wird Sitz des neuen Bundesverwaltungsgerichts. Den Standort des Bundesstrafgerichts will der Bundesrat noch vertieft prüfen. Er hat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, die Standortfrage unter Einbezug der Kantone St. Gallen, Tessin, Solothurn und Aargau vertieft zu analysieren und dabei vor allem die Notwendigkeit der Nähe des Bundesstrafgerichts zur Zentrale von Bundesanwaltschaft und Bundesamt für Polzei in Bern einer vertieften Lagebeurteilung zu unterziehen.

Freiburg erfüllt als Standort des Bundesverwaltungsgerichts sämtliche Anforderungen. Die Stadt ist zentral gelegen und von sämtlichen Landesteilen aus gut erreichbar. Die Stadt beherbergt eine Universität mit einer hervorragenden, zweisprachigen Rechtsfakultät und verfügt über mehrere ausgezeichnete Bauten und Bauprojekte.

Heute befinden sich die beiden höchsten eidgenössischen Gerichte in Lausanne (Bundesgericht) und Luzern (Versicherungsgericht). Mit der Schaffung des Bundesverwaltungsgerichts in Freiburg will der Bundesrat der föderalistischen Struktur der Schweiz Rechnung tragen.

Bund und Kanton arbeiten gemeinsam Projekt aus

Bis zur Verabschiedung der Botschaft zum Standort der neuen Gerichte werden die technischen Fragen (Platzbedürfnisse, Kosten, zeitliche Realisierbarkeit usw.) zu klären sein. Der Bundesrat hat deshalb das Bundesamt für Bauten und Logistik und das Bundesamt für Justiz schon jetzt beauftragt, am Standort Freiburg das bestehende Vorprojekt (Grundstück und Gebäude) zusammen mit den zuständigen Behörden von Kanton und Stadt zu evaluieren und zu vervollständigen, so dass das Gericht zeitgerecht realisiert werden kann. Folgende Bedingung ist dabei zu erfüllen: Das Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts muss 2005 (spätestens 2006) bezugsbereit sein.

Der Entscheid des Bundesrates geht auf die am 12. März 2000 von Volk und Ständen angenommene Justizreform zurück. Sie schreibt die Errichtung einer erstinstanzlichen Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit des Bundes vor. Um diesen Verfassungsauftrag zu erfüllen, schlug der Bundesrat am 28. Februar 2001 in seiner Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege die Schaffung zweier neuer Gerichtsbehörden vor: Das Bundesstrafgericht beurteilt Straffälle, die der Strafgerichtsbarkeit des Bundes unterstehen, sowie Beschwerden gegen strafprozessuale Handlungen. Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen der Bundesverwaltung. Es wird die heutigen Rekurs- und Schiedskommissionen sowie die Beschwerdedienste der Departemente ersetzen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

https://www.e-doc.admin.ch/content/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-23008.html