Echo auf die Vorschläge zur Revision der Rechnungslegung - Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen

Bern, 04.12.2000 - Die Vorschläge zur Vereinheitlichung des Rechnungslegungsrechts sind in der Vernehmlassung unterschiedlich aufgenommen worden. Die Stossrichtung der Expertenentwürfe zu einem Bundesgesetz über die Rechnungslegung und Revision (RRG) und zu einer Verordnung über die Zulassung von Abschlussprüfern (VZA) wurde mehrheitlich gutgeheissen. Teilweise wurde jedoch die Notwendigkeit einer Revision grundsätzlich Frage gestellt, und die Regelung des Verhältnisses zum Steuerrecht wurde als ungenügend erachtet. Der Bundesrat hat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen. Er wird in einem späteren Zeitpunkt über das weitere Vorgehen entscheiden.

Der Vorentwurf zum RRG schlägt für alle rechnungslegungspflichtigen Organisationen eine grundsätzlich einheitliche Ordnung der Rechnungslegung vor. In diesem Rahmen sollen die Anforderungen aber neu nach Grösse und Art der Tätigkeit differenziert werden. Insbesondere werden für kleine, mittlere und grosse Organisation unterschiedliche Anforderungen festgelegt. Vereine und Stiftungen sollen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls rechnungslegungspflichtig werden. Der Vorentwurf beruht auf dem Grundsatz der "fair presentation" der Rechnungslegung, d. h. der getreuen Darstellung der wirtschaftlichen Lage. Willkürliche stille Reserven sollen nicht mehr zulässig sein. Um steuerliche Folgen (Massgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung) zu vermeiden, soll jedoch von den Bewertungsvorschriften abgewichen werden können.

Positive Würdigung

Positiv gewürdigt wurden in der Vernehmlassung insbesondere

  • die Schaffung eines eigenständigen Gesetzes über die Rechnungslegung und Revision,
  • das Konzept einer einheitlichen Ordnung für alle Rechtsformen,
  • die Offenheit des gewählten Systems, dank der die Rechnungslegung zukünftigen Entwicklungen angepasst werden kann,
  • die gute Verständlichkeit und relative Einfachheit des Entwurfs,
  • die Orientierung der Regelung an den internationalen Standards,
  • die erhöhte Transparenz und die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse infolge des Grundsatzes der "fair presentation" und der einheitlichen Gliederung.

Zentrale Punkte der Kritik

Vereinzelt wurde der Grundsatz einer einheitlichen Ordnung für alle Rechtsformen kritisiert. Es gibt Stimmen, denen der Vorentwurf zu stark auf Grossunternehmen ausgerichtet sei und die KMU belasten, während andere sich an den Erleichterungen für die KMU stossen. Das Ergebnis hat gezeigt, dass der Aufbau des Gesetzes schwer verständlich ist, da die Erleichterungen für kleine Organisationen zusammengesucht werden müssen. Der Bedarf für eine "fair presentation" bei kleinen Unternehmen wurde teilweise bestritten.

Als unzureichend wurde die Bestimmung über das Verhältnis zum Steuerrecht bezeichnet. Ohne Änderung der Konzeption des Steuerrechts auf Bundes- und Kantonsebene könnten die Normen des Vorentwurfs kaum sinnvoll umgesetzt werden. Die Arbeiten am RRG seien daher aufzuschieben, bis eine Arbeitsgruppe die offenen Fragen geklärt habe.

Weiteres Vorgehen

Die Notwendigkeit eines neuen Rechnungslegungsrechtes wurde zum Teil mit dem Hinweis auf die kürzliche Revision des Aktienrechts und die unsichere Entwicklung in der EU in Frage gestellt. Vereinzelt wurde angeregt, das Projekt aufzuschieben, bis die Entwicklung besser abgeschätzt werden könne bzw. bis ein EU-Beitritt entsprechende Regelungen notwendig mache. Der Bundesrat wird aufgrund der Vernehmlassungserbebnisse den Entscheid über das weitere Vorgehen fallen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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