Schärfere Haftung für alle Hundehalter; Bundesrat entscheidet sich für Versicherungsobligatorium

Bern, 14.12.2007 - Der Bundesrat will mit einer verschärften Haftung aller Hundehalter die Menschen besser schützen. Mit einem Versicherungsobligatorium will er zudem sicherstellen, dass Opfer von Hundebissen tatsächlich entschädigt werden. Er hat am Freitag das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

Damit verfolgt der Bundesrat jene Variante weiter, die in der Vernehmlassung von der Mehrheit befürwortet worden ist. Gegen den Vorschlag, die Haftung nur für gefährliche Hunde zu verschärfen, wurden gewichtige Bedenken geäussert. Insbesondere wurde geltend gemacht, dass es keine klaren Kriterien gebe, um die Gefährlichkeit zu bestimmen. Die Gefährdungshaftung für alle Hunde könnte zwar als Benachteiligung der Hunderhalter gegenüber anderen Tierhaltern angesehen werden. Doch sind Hunde jene Tiere, die am meisten an öffentlich zugänglichen Orten angetroffen werden. Für die strenge Gefährdungshaftung, die keinen Entlastungsbeweis zulässt, spricht auch die Häufigkeit der Unfälle (schätzungsweise 3000 Hundebisse pro Jahr).

Opfer soll tatsächlich entschädigt werden

Eine Minderheit lehnte das Versicherungsobligatorium ab, weil es das Verantwortungsbewusstsein des Hundehalters nicht stärkt und weil dessen Vollzug schwierig ist. Der Bundesrat schliesst sich trotz seiner anfänglichen Bedenken der Mehrheit an, die sich klar für das Versicherungsobligatorium ausgesprochen hat. Nur ein Obligatorium bietet Gewähr, dass das Opfer eines Hundebisses - unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Hundehalters - tatsächlich entschädigt wird. Zudem haben zehn Kantone das Versicherungsobligatorium bereits eingeführt oder sind daran, es einzuführen. Eine gesamtschweizerische Lösung dient schliesslich der Rechtssicherheit.

Zusammen mit der Stellungnahme zur Pitbull-Initiative

Die Bestimmung über die verschärfte Haftung für Hundehalter wird im Obligationenrecht verankert. Die Regelung des Versicherungsobligatoriums, das vor allem Bestimmungen über staatliche Eingriffe und Sanktionen enthält, wird hingegen im Tierschutzgesetz eingefügt. Der Bundesrat wird die Botschaft gleichzeitig mit seiner Stellungnahme zur Revision des Tierschutzgesetzes, welche die parlamentarische Initiative "Verbot von Pitbulls in der Schweiz" umsetzt, verabschieden.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

https://www.egris.admin.ch/content/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-16271.html