Verzicht auf ein Spezialgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte; Bundesrat beschränkt sich auf eine Ergänzung des Obligationenrechts

Bern, 11.06.2007 - Nach Ansicht des Bundesrates genügen wenige Eingriffe ins geltende Recht, um den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten zu regeln. Er hat deshalb am Freitag entschieden, auf die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über nachrichtenlose Vermögenswerte zu verzichten und stattdessen das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Änderung des Obligationenrechts vorzubereiten.

Der Bundesrat gelangte in einer Aussprache zum Schluss, dass kein Spezialgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte nötig ist. Er anerkennt ferner, dass die Banken heute auf der Grundlage der Selbstregulierung grosse Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass der Kontakt zum Kunden abbricht und der Vermögenswert auf diese Weise nachrichtenlos wird. Zudem haben die Banken mit dem Bankenombudsmann eine wirksame Anlaufstelle geschaffen, damit ein abgebrochener Kundenkontakt später wiederhergestellt werden kann. Namentlich mit Blick auf die "Altlasten" drängt sich für den Bundesrat allerdings die Schaffung einer knappen privatrechtlichen Regelung auf. Damit soll eine rechtsstaatlich korrekte Verteilung jener Vermögenswerte gewährleistet werden, die den Banken vor Jahren oder Jahrzehnten anvertraut worden sind, ohne dass sie wüssten, wo der Kunde beziehungsweise seine Erben heute leben.

Vertragsfreiheit und Selbstregulierung

Mit dieser Regelung, die an das Recht der Verschollenerklärung anknüpft, bekennt sich der Bundesrat zur Vertragsfreiheit und zur Selbstregulierung. Die Banken und andere Finanzintermediäre sollen mit ihren Kunden Vereinbarungen darüber treffen, wie der Eintritt der Nachrichtenlosigkeit vermieden werden kann bzw. was mit allenfalls trotzdem nachrichtenlos gewordenen Vermögenswerten geschieht (zum Beispiel Zuweisung an eine gemeinnützige Stiftung).

Öffentlich-rechtliche Alternative war umstritten

Infolge der Probleme im Zusammenhang mit nachrichtenlosen Vermögen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges hatte der Bundesrat in den 1990er Jahren öffentlich-rechtliche Gesetzesänderungen prüfen lassen, um die Entstehung neuer nachrichtenloser Vermögen möglichst zu vermeiden bzw. um die Suche nach den Berechtigten zu erleichtern. Der im Jahr 2000 in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte wurde allerdings kontrovers aufgenommen und in der Folge von einer Expertenkommission überarbeitet, ohne dass auf dieser Grundlage ein tragfähiger Kompromiss gefunden worden wäre.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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