Haftung für gefährliche Hunde verschärfen; Bundesrat lässt Teilrevision des Obligationenrechts ausarbeiten

Bern, 17.01.2007 - Halter gefährlicher Hunde sollen in Zukunft schärfer für Schäden ihrer Tiere haften. Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine verschärfte Haftung zu einem besseren Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden beiträgt. Er hat deshalb am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Teilrevision des Obligationenrechts auszuarbeiten.

Gemäss geltendem Recht haftet der Tierhalter für den von seinem Tier angerichteten Schaden, ausser er könne beweisen, dass er die gebotene Sorgfalt für dessen korrekte Verwahrung und Beaufsichtigung aufgewendet hat. Die Haftung zu verschärfen bedeutet, dass kein Entlastungsbeweis mehr möglich ist; für die Haftung genügt, dass der als gefährlich eingestufte Hund einen Schaden angerichtet hat.  

Die für gefährliche Hunde vorgesehene Haftungsverschärfung soll im Obligationenrecht verankert werden. Der Bundesrat hat sich in einem Grundsatzentscheid ferner gegen die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung ausgesprochen. Da eine Haftpflichtversicherung primär den Schädiger und nicht den Geschädigten schützt, könnte ein Versicherungsobligatorium den Halter zu einem unvorsichtigen Verhalten im Umgang mit gefährlichen Hunden verleiten. Dies wäre eine höchst unerwünschte Folge einer Gesetzesrevision, welche die Verantwortung der Hundehalter stärken will. In der Vernehmlassungsvorlage soll aber auch ein allfälliges Versicherungsobligatorium zur Diskussion gestellt werden.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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