Waffentragen

Wenn Sie an öffentlich zugänglichen Orten eine Waffe tragen wollen, müssen Sie bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Waffentragbewilligung einholen. Sie gilt in der ganzen Schweiz und muss stets mitgeführt werden.

Das Gesuch wird nur dann bewilligt, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Waffe getragen werden muss, beispielsweise als Sicherheitsbeauftragter einer Firma, um sich selbst, andere Personen oder Sachen vor einer tatsächlich drohenden Gefahr zu schützen. Ebenso muss eine Prüfung über die Kenntnis des Umgangs mit Waffen und die rechtlichen Voraussetzungen des Waffengebrauchs abgelegt werden.

Um Waffen zu transportieren – zum Beispiel als Jäger auf dem Weg zum Revier oder als Sportschütze auf dem Weg zum Schiessstand – benötigen Sie keine Bewilligung.
 

Letzte Änderung 24.01.2022

Zum Seitenanfang

https://www.sem.admin.ch/content/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffentragen.html