Koordinierte internationale Polizeiaktion gegen synthetische Drogen: Mehrere Hausdurchsuchungen und Verhaftungen in der Schweiz
Medienmitteilungen, fedpol, 14.01.2010
Bern. Bei einer international koordinierten Polizeiaktion wurden gestern in der Schweiz zwei Personen verhaftet und chemische Stoffe sichergestellt. Gegenstand der Aktion war der Vertrieb von synthetischen Drogen, sogenannter K.O.-Tropfen.
Ursprung der internationalen Aktion waren deutsche Ermittlungen gegen einen 31-jährigen Chemiegrosshändler, der in grossen Mengen Gamma-Butyrolacton (GBL) an in- und ausländische Abnehmer verkauft hat.
An der Aktion, bei welcher sich Deutschland, Österreich, Slowenien und die Schweiz beteiligten, übernahm die Bundeskriminalpolizei (BKP) beim Bundesamt für Polizei (fedpol) die Koordination innerhalb der Schweiz. In Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps konnten die beteiligten Polizeikorps der Kantone St. Gallen und Schaffhausen bei insgesamt fünf Hausdurchsuchungen zwei Personen verhaften, ca. 5,5 Liter GBL sowie Kleinmengen diverser Betäubungsmittel (Kokain, Ecstasy, Amphetamin und Marihuana) sicherstellen.
Das Kommissariat Betäubungsmittel in der BKP war für den Informationsaustausch, erste Abklärungen sowie für die Koordination der Operation zwischen Deutschland und den involvierten Kantonen verantwortlich. Zuständigkeitshalber wurden die kantonalen Strafverfolgungsbehörden von Beginn an über die laufenden Ermittlungen in Deutschland und die ersten Erkenntnisse in der Schweiz informiert.
GBL kann zum Tod führen
Bereits Im Juli 2008 kam es im Zusammenhang mit synthetischen Drogen zu einer international koordinierten Polizeiaktion. Damals wurden in insgesamt 18 Kantonen in der Schweiz Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden zwei Drogenlabore ausgehoben und mehrere Personen verhaftet. Bei den Durchsuchungen wurden grosse Mengen unterschiedlicher chemischer Substanzen und Drogen (Ecstasy, Kokain, Heroin, Metamphetamin, Amphetamin, LSD, Haschisch, Marihuana und Haschischöl) sichergestellt.
Die Substanz GBL wird wegen ihrer Auswirkung zu den sogenannten K.O.-Tropfen gezählt: Es bedarf bereits einer kleinen Menge, um ein Opfer zwecks Raub oder Vergewaltigung wehrlos zu machen. Da GBL (fast) geruch- und geschmacklos ist, eignet sich die Substanz bestens zur Mischung mit Wasser oder Getränken. Eine geringe Überdosis und die Kombination mit Alkohol oder anderen psychotropen Stoffen können die toxikologischen Wirkungen zudem extrem verstärken und zu ernsthaften Gesundheitsrisiken oder sogar zum Tod führen.
Notiz an die Redaktionen:
Für die Ermittlungen und die Durchführung allfälliger Zwangsmassnahmen liegt die Zuständigkeit in den betroffenen Kantonen.
