Bilaterale Polizeikooperationsabkommen
Die Gefahrenlage der Schweiz ist nicht nur durch Binnenfaktoren bestimmt, sondern wird auch vom internationalen Umfeld geprägt. Deshalb hat die Schweiz neben den Abkommen mit Interpol, Europol und der Assoziierung an Schengen auch gezielt mit einzelnen Staaten bilaterale Abkommen zum verstärkten Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität geschlossen, und zwar mit den fünf Nachbarstaaten und einer Reihe von Staaten in Süd- und Osteuropa.
Das bilaterale Vertragsnetz soll noch weiter ausgebaut werden. Im Vordergrund stehen dabei Staaten Ost- und Südosteuropas.
Die Abkommen regeln die grenzüberschreitende Kooperation und ermöglichen im Bedarfsball die Bildung von gemeinsamen Arbeitsgruppen sowie die Unterstützung im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Sie schaffen zudem eine klare Rechtsgrundlage für den datenschutzgerechten Informationsaustausch. Ferner enthalten sie Bestimmungen über die Entsendung von Polizeiattachés oder, wie im Falle der Nachbarstaaten, die Errichtung gemeinsamer Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit (CCPD's).
