Zusammenarbeit
Die territoriale Polizeihoheit liegt im schweizerischen Staatswesen bei den Kantonen. Entsprechend gibt es in der Schweiz keine„nationale“ Polizei. Das System hat zahlreiche Vorteile. Der Föderalismus im Polizeibereich könnte sich aber angesichts zunehmend kantons-, ja landesübergreifender Herausforderungen auch hemmend auswirken. Die Kantone haben deshalb im Rahmen von überkantonalen Konkordaten und weiteren Vereinbarungen verschiedene Formen der Zusammenarbeit geschaffen, wozu etwa auch gemeinsame Polizeischulen gehören. Sie streben zudem Vereinheitlichungen in verschiedenen Bereichen wie etwa Ausrüstung an, wodurch sich auch finanzielle Ressourceneinsparungen erzielen lassen.
Die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und die SVSP setzen sich ein für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und Städten im Verhältnis untereinander sowie im Verhältnis mit dem Bund. Beide Organisationen erörtern und bearbeiten in gemeinsamen Verhandlungen die wichtigsten Belange der Polizeiarbeit. Das zentrale Gremium auf politischer Ebene ist die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD).
Im Verkehr mit ausländischen Polizeibehörden ist der Bund die zentrale Anlaufstelle. Er nimmt daher bedeutsame Koordinationsaufgaben auf gesamtschweizerischer Ebene wahr (s. Internationale Polizei-Zusammenarbeit).
