Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Bundesrat verlängert Al-Qaïda-Verbot

Medienmitteilungen, EJPD, 05.12.2008

Bern. Der Bundesrat hat heute das Verbot der Terrororganisation Al-Qaïda und verwandter Organisationen sowie die Auskunfts- und Meldeverordnung um drei weitere Jahre verlängert. Die beiden Verordnungen waren im November 2001 aufgrund der Terroranschläge vom 11. September 2001 erlassen worden.

Die von Gesetzes wegen befristete Massnahme läuft per Ende dieses Jahres zum zweiten Mal aus. Die beiden Verordnungen sollen eigentlich ins Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) überführt werden. Da sich das entsprechende Revisionsprojekt BWIS II verzögert, ist eine erneute Verlängerung der beiden Verordnungen notwendig, denn: Von der Al-Qaïda im Speziellen und vom Dschihadismus allgemein geht weiterhin auch eine Bedrohung für die Schweiz aus.

Die Verordnung über das Verbot der Gruppierung Al-Qaida und verwandter Organisationen gründet auf den Verfassungskompetenzen des Bundesrates. Verboten sind nicht nur sämtliche Aktivitäten der Organisation selber, sondern auch alle Aktionen, die deren Unterstützung dienen (z. B. Propaganda).

Die Verordnung betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit (sog. Auskunfts- und Meldeverordnung) stützt sich auf Artikel 13 Absatz 3 BWIS, wonach der Bundesrat bei einer konkreten Gefahr die Auskunftspflichten befristet ausdehnen kann.

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