Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Neue einheitliche Rechtsgrundlage für die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI)

Medienmitteilungen, EJPD, 15.10.2008

Bern. Der Bundesrat hat heute das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) und sein Ausführungsrecht verabschiedet. Die polizeilichen Informationssysteme des Bundes werden harmonisiert und ihre Rechtsgrundlagen in einem Gesetz zusammengefasst. Mit definitiver Einführung des Nationalen Polizeiindexes kann nun auf elektronischem Weg abgeklärt werden, ob eine Person bei einer anderen kantonalen oder Bundespolizeibehörde bereits aktenkundig ist.

Das BPI vereint die Bestimmungen zu den bestehenden polizeilichen Informationssystemen in einem einzigen Gesetz und stellt alle Informationssysteme in einen Gesamtzusammenhang. Es schafft die definitive gesetzliche Grundlage für den Nationalen Polizeiindex, der bisher im Pilotbetrieb erfolgreich mit mehreren Kantonen getestet wurde.

Als eine Art elektronisches Inhaltsverzeichnis macht dieser Index mit einer einzigen automatisierten Abfrage für die berechtigten Stellen sichtbar, ob und bei welcher Behörde des Bundes oder der Kantone Daten zu einer bestimmten Person verzeichnet sind. Weiterführende Informationen müssen jedoch wie bis anhin auf dem Weg der Amts- oder Rechtshilfe eingeholt werden. Sie können jedoch mit dem Nationalen Polizeiindex gezielt erfolgen, was die Verfahren beschleunigt.

Das Gesetz integriert zudem den Informationsfluss aus der Teilnahme der Schweiz am Schengener Fahndungssystem SIS und bei Europol in die bestehenden Informationssysteme. Andere bundesrechtliche Erlasse werden, wo nötig, punktuell an die Neuerungen angepasst.

Abgesehen vom Nationalen Polizeiindex schafft das BPI keine neuen polizeilichen Datenbanken. Die neuen und revidierten Bestimmungen werden am 5. Dezember 2008 in Kraft treten.

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