Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Bericht des Bundesrates über die Bedrohungslage und die Tätigkeiten der Sicherheitsorgane des Bundes im Jahr 2007

Medienmitteilungen, EJPD, 22.04.2008

Bern. Der Bundesrat hat seinen «Bericht über die Bedrohungslage und die Tätigkeiten der Sicherheitsorgane des Bundes im Jahr 2007» verabschiedet. Der Bericht geht auf eine Initiative der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der Eidgenössischen Räte zurück. Er behandelt Themen aus dem Regelungsbereich des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).

Die Erstellung des Berichtes geht auf eine neue Auslegung von Artikel 27 Absatz 1 BWIS zurück, wie sie von der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) 2007 gefordert wurde. Gemäss dieser Rechtsnorm orientiert der Bundesrat die eidgenössischen Räte, die Kantone und die Öffentlichkeit jährlich oder nach Bedarf über seine Beurteilung der Bedrohungslage und über die Tätigkeiten der Sicherheitsorgane des Bundes. Diese Berichterstattung erfolgte ursprünglich im vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) jährlich herausgegebenen Staatsschutzbericht, seit 2001 durch den «Bericht Innere Sicherheit der Schweiz» von fedpol.

Um nun den Ergebnissen der neuen Gesetzesauslegung möglichst rasch zu entsprechen, hat sich der Bundesrat bei dieser ersten Auflage des Berichtes für eine gesonderte Publikation entschieden. In Zukunft wird diese Berichterstattung im Rahmen des jährlichen Geschäftsberichtes des Bundesrates erfolgen. Die detaillierte Berichterstattung erfolgt weiterhin im «Bericht Innere Sicherheit der Schweiz».

Ziviler Bereich, Vollzug des BWIS
Der Begriff «Bedrohungslage» im Titel des am Dienstag publizierten Berichts bezieht sich auf Themen der inneren Sicherheit im zivilen Bereich, jener der «Sicherheitsorgane des Bundes» auf diejenigen Bundesstellen, die mit dem Vollzug des BWIS beauftragt sind, namentlich also das Bundesamt für Polizei (fedpol).

Die Massnahmen gemäss BWIS werden bei fedpol vom Dienst für Analyse und Prävention (DAP) und vom Bundessicherheitsdienst (BSD) umgesetzt, soweit nicht die Kantone oder andere Bundesstellen zuständig sind. DAP und BSD arbeiten intensiv mit den Kantonen und anderen in- und ausländischen Stellen zusammen.

Der Bundesrat stellt in dem Bericht fest, dass die erwähnten Sicherheitsorgane des Bundes ihre Arbeit erfolgreich verrichten. Allerdings können die Nachrichtenbedürfnisse zur Lagebeurteilung und Entscheidfindung, aber auch zur rechtzeitigen Erkennung verborgener Gefahren seit längerem nicht mehr ausreichend und dem europäischen Standard genügend befriedigt werden. Der Bundesrat hat dem Parlament deswegen am 15. Juni 2007 seine Botschaft zur Änderung des BWIS vorgelegt.

Viele unterschiedliche Phänomene
Der Bericht geht in geraffter Form auf verschiedene Phänomene ein, welche die innere Sicherheit der Schweiz tangieren: Terrorismus, Gewaltextremismus, Bedrohung von Magistratspersonen, völkerrechtlich geschützter Subjekte und Objektschutz, Bedrohung durch unkonventionelle Kampfstoffe, Proliferation, organisierte Kriminalität, verbotenen Nachrichtendienst, Cyberkriminalität sowie Gewalt im Umfeld von Sportanlässen. Eine detaillierte Berichterstattung dazu erfolgt im «Bericht Innere Sicherheit der Schweiz» für 2007, der Mitte Jahr erscheinen wird.

Die grösste Gefährdung der inneren Sicherheit geht gemäss dem nun vorliegenden Bericht vom islamistisch motivierten Terrorismus (Dschihadismus) und von gewissen Formen der organisierten Kriminalität aus. Die Entwicklung ausländischer gewaltextremistischer Gruppierungen konzentriert sich trotz erhöhtem Gewaltpotenzial in der Schweiz weiterhin hauptsächlich auf Propaganda, Logistik und Finanzierung zugunsten in der Heimat aktiver Bewegungen. Der Schweizer Rechts- und Linksextremismus gefährdet die innere Sicherheit der Schweiz lokal und punktuell. Ziele der Gewalt sind zunehmend auch Sicherheitsbehörden und Magistratspersonen.

Die Proliferation, also der verbotene Handel mit Waffen und der verbotene Technologietransfer, hat sich im Jahr 2007 im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Gleiches gilt in Bezug auf den verbotenen Nachrichtendienst, die organisierten Kriminalität und die Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen.

Kontakt / Rückfragen
Mediendienst fedpol, T +41 31 323 13 10, Kontakt