Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Vorwurf der Urkundenfälschung im Amt: Einstellung des Verfahrens

Medienmitteilungen, EJPD, 04.07.2007

Bern. Die ausserordentliche Staatsanwältin des Bundes Anastasia Falkner hat ihre Ermittlungen gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei wegen Urkundenfälschung im Amt abgeschlossen. Es konnten keinerlei Anhaltspunkte für fehlbares Verhalten gefunden werden. Entsprechend wurden die Ermittlungen eingestellt.

Im Rahmen eines von der Bundesanwaltschaft geführten gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens haben zwei Beschuldigte im April Strafanzeige gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei wegen Urkundenfälschung eingereicht. Weil sich der Vorwurf gegen Angehörige der Strafverfolgungsorgane des Bundes richtete, hat der Bundesrat am 21. Mai 2007 die Berner Untersuchungsrichterin Anastasia Falkner als ausserordentliche Staatsanwältin des Bundes eingesetzt und sie mit der Abklärung des Sachverhaltes beauftragt. Dieses Vorgehen der externen Abklärung von Vorwürfen in laufenden Strafverfahren in der Strafverfolgung des Bundes und der Kantone wird häufig angewendet, um jeglichen Anschein der Vorbefasstheit auszuräumen.

Anastasia Falkner ermittelte gegen je einen Mitarbeitenden der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei sowie gegen unbekannte Täterschaft. Die Ermittlungen haben keinerlei Anhaltspunkte für eine Urkundenfälschung im Amt ergeben. Damit erwies sich der Vorwurf, wonach Mitarbeitende der Strafverfolgungsbehörden des Bundes ein Hausdurchsuchungsprotokoll gefälscht haben sollten, als haltlos. Entsprechend wurde das Ermittlungsverfahren am 15. Juni 2007 eingestellt.

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